Schadenersatzprozess |
05.10.2023 16:22:39
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Volvo, Daimler & Co. schwächer: Oberlandesgericht München prüft Ablehnung der Lkw-Kartellklage
Nach vorläufiger Einschätzung des Senats sei das Urteil der ersten Instanz aufzuheben und das Verfahren an das Landgericht zurückzuverweisen, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Viele Fragen seien offen geblieben, der Fall sei noch nicht entscheidungsreif.
Im Laufe der mündlichen Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass der Vertrag von Financialright mit einem Prozessfinanzierer "der Dreh- und Angelpunkt" für die Zulässigkeit der Sammelklage und für das Verfahren sein könne. Ob Financialright diesen Vertrag nun vorlegen muss, will der Senat am 21. Dezember verkünden.
Im Gegensatz zum Landgericht hält das OLG die Abtretung der Schadenersatzforderungen an den Inkasso- und Rechtsdienstleister Financialright Claims zumindest nach erster Einschätzung für rechtens. Die Bündelung der Ansprüche sei demnach zulässig, sagte Müller zum Auftakt der Berufungsverhandlung. Financialright Claims tritt als alleiniger Kläger auf und bekommt im Erfolgsfall 33 Prozent Provision.
Auch die vom Landgericht angenommene Unbestimmtheit der Klage liege nicht oder nach Korrekturen nicht mehr vor, sagte der Senatsvorsitzende. Vom Landgericht als unzulässig zurückgewiesene Anträge seien nach vorläufiger Einschätzung des Senats hinreichend bestimmt.
Kläger-Anwalt Alex Petrasincu äußerte sich zunächst erfreut. Die Einschätzung des OLG sei im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Die Anwälte von MAN und Daimler vertraten in der anschließenden Verhandlung jedoch die Ansicht, die vorliegende Sammelklage verstoße wegen Interessenkonflikten gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Financialright habe nicht nur Betroffene mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten gebündelt, sondern sei auch wirtschaftlich von einem Prozessfinanzierer abhängig und damit in der Möglichkeit beschränkt, Vergleiche abzuschließen. Um diese wichtige Frage abschließend zu beantworten, forderten die Lkw-Hersteller die Offenlegung des Vertrages von Financialright mit dem Prozessfinanzierer.
Die EU-Kommission hatte gegen DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo ein Bußgeld von fast vier Milliarden Euro wegen Kartellverstößen verhängt. Die Lkw-Konzerne hatten von 1997 bis 2011 Verkaufspreise ausgetauscht. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen. Ob den Lkw-Käufern durch das Kartell ein Schaden entstanden ist, hatte die EU-Kommission jedoch offengelassen. Die Lkw-Hersteller bestreiten es.
Beim Landgericht München sind noch weitere große Lkw-Verfahren anhängig. Unter anderem fordert Financialright für die Käufer von weiteren 100 000 Lastwagen ebenfalls annähernd eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte seinen Mitgliedern zu der Klage über Financialright geraten. In einem anderen Verfahren fordern die Deutsche Bahn, die Bundeswehr und viele Speditionsfirmen von den Lastwagenherstellern 385 Millionen Euro Schadenersatz.
Die Daimler-Aktie verliert via XETRA zeitweise 0,09 Prozent auf 31,93 Euro. Für die Renault-Aktie geht es via EURONEXT zeitweise 1,22 Prozent auf 35,18 Euro runter, während die Iveco-Aktie 2,06 Prozent auf 8,67 Euro verliert. Die Volvo-Aktie fällt im Handel an der Nasdaq Nordic derweil um 0,04 Prozent auf 222,7 SEK.
/rol/DP/ngu
MÜNCHEN (dpa-AFX)
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