Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
19.03.2013 20:00:34

VERMISCHTES/ROUNDUP: BGH stärkt Gerichtsreporter - Kachelmann unterliegt

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann gegen einen Bericht über Details aus seinem Strafverfahren abgewiesen. Damit stärkten die obersten Zivilrichter das Recht auf Berichterstattung über Strafprozesse. Die Veröffentlichung sei zulässig geworden, nachdem das Protokoll mit den intimen Details in der öffentlichen Verhandlung vorgelesen wurde, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke am Dienstag zur Begründung des Urteils (Az. VI ZR 93/12).

    Der BGH differenziert allerdings nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung: Das Onlineportal "Bild.de" hatte über intime Einzelheiten aus der Aussage Kachelmanns vor dem Haftrichter berichtet. Der Wetterexperte war wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung angeklagt; im Mai 2011 wurde er freigesprochen. Der Bericht auf "Bild.de" erschien noch vor Beginn der Hauptverhandlung. Zu diesem Zeitpunkt sei die Veröffentlichung unzulässig gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. Hier habe "die Unschuldsvermutung besondere Bedeutung, die zur Zurückhaltung mahnt".

    Das habe sich jedoch geändert, nachdem das Protokoll der Aussage mit den Details in der öffentlichen Hauptverhandlung vorgelesen wurde, erläuterte Galke. "Die Prozessberichterstattung war nach unserer Auffassung zulässig."

    Diese Beurteilung könnte sich nach dem Freispruch für Kachelmann nochmals geändert haben - das allerdings blieb nach der mündlichen Urteilsbegründung zunächst offen. Denn Kachelmanns Anwälte hatten die Darstellung im Kontext des konkreten Artikels angegriffen. Eine erneute Veröffentlichung genau in der Art dieses Beitrags sei aber nicht zu befürchten, erklärte der BGH. Deshalb wiesen die Richter Kachelmanns Klage ab. Wie künftige Veröffentlichungen derselben Details zu beurteilen wären, lässt sich nach der mündlichen Begründung nicht abschließend beurteilen.

    "Immerhin hat der BGH festgestellt, dass der Bericht ursprünglich die Privatsphäre von Jörg Kachelmann verletzt hat", kommentierte sein Medienanwalt Ralf Höcker. "Für eine mögliche Schmerzensgeldklage ist das von großer Bedeutung." In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln noch zugunsten von Kachelmann entschieden - und strenge Anforderungen an die Zulässigkeit der Berichterstattung auch aus dem Gerichtssaal gestellt.

    Der Anwalt von "Bild.de" hatte in der Verhandlung vor dem BGH betont, die Darstellung sei für das Verständnis des Falls nötig gewesen; außerdem handele es sich um Aussagen, die der damals Beschuldigte zu seiner Entlastung gemacht habe. "Entscheidend ist, dass der Meinungsbildungsprozess unvollständig bleibt, wenn das dem Publikum vorenthalten wird", sagte Rechtsanwalt Reiner Hall. Es gehöre zu den "Kernaufgaben der Presse, das, was in der öffentlichen Verhandlung passiert, auch wiederzugeben"./jon/DP/stb

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!