23.12.2014 17:57:33

Vattenfall-Klage kostete den Bund schon 3,66 Millionen Euro

   Von Stefan Lange

   BERLIN--Die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen den beschleunigten Atomausstieg in Deutschland hat den Steuerzahler bereits rund 3,66 Millionen Euro gekostet. Diese Summe wurde seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 für Rechtsanwälte, Gutachter, Übersetzungen und das Dokumentenmanagement aus dem Bundeshaushalt aufgewendet, wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion heißt, in die Dow Jones Einblick hatte. Klar ist damit auch, dass die Betreibergesellschaften der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel zu den Klägerinnen gehören. Damit könnte auch E.ON von der Klage profitieren.

   In der Antwort der Bundesregierung heißt es auf die Frage, ob die Betreibergesellschaften der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel direkt oder indirekt an der Klage Vattenfalls beteiligt seien: "Ja, sie gehören zu den Klägerinnen." E.ON und Vattenfall halten am Kernkraftwerk Krümmel eigenen Angaben zufolge jeweils 50 Prozent der Anteile. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel gehört demnach mehrheitlich Vattenfall, E.ON Kernkraft ist zu 33,3 Prozent beteiligt.

   Nachdem die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima den beschleunigten Atomausstieg beschlossen hatte, verklagte Vattenfall den Bund vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington auf Schadenersatz in Höhe von knapp 4,7 Milliarden Euro. Darüber hinaus steht eine Verzinsung von 4 Prozentpunkten oberhalb des Liborsatzes im Raum.

   Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort davon aus, dass sie "mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016" rechnet, das Verfahren mithin also mindestens vier Jahre dauert. Im Erfolgsfall könnte Vattenfall demnach - bei einem angenommenen Liborsatz von um die 0 Prozent - auf Zinsen in Höhe von rund 187 Millionen Euro jährlich, insgesamt also rund 748 Millionen Euro rechnen. Die Fünf-Milliarden-Euro-Grenze wäre bei dieser Klage deutlich überschritten.

   Hinzu kommt, dass die Einführung genau solcher Schiedsgerichte im Rahmen der laufenden TTIP-Verhandlungen zwischen den USA und der EU geprüft wird. Kritiker wehren sich dagegen. Der Linken-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Parteichef Klaus Ernst beklagte denn auch, dass die bisherigen Prozesskosten von 3,7 Millionen Euro für das Schiedsgericht "das Zehnfache der Prozesskosten für die Klagen der Energiekonzerne E.ON und RWE vor nationalen Gerichten" betrügen. "Die Konsequenz aus der Vattenfall-Klage muss sein, Konzernklagerechte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP strikt zu verweigern", forderte Ernst.

   In ihrer Antwort auf die entsprechende Frage der Linken - "Welche Kosten für Rechtsanwälte und Gutachter fielen bei der Bundesregierung bislang im Rahmen der Klagen der Energieversorger E.ON und RWE vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den so genannten Atomausstieg an?" - verweist die Bundesregierung darauf, dass "im Zusammenhang mit thematisch einschlägigen Verfahren - etwa Verfassungsbeschwerdeverfahren, UIG-Klageverfahren" bisher Kosten in Höhe von 335.920 Euro für die Prozessbevollmächtigten des Bundes angefallen seien.

   Über die Anfrage der Linksfraktion hatte zuerst die Rheinische Post berichtet.

   Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

   DJG/stl/smh

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   December 23, 2014 11:26 ET (16:26 GMT)

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