23.05.2015 20:46:45
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UPDATE/Unionsfraktionsvize fordert Nachbesserungen bei Tarifeinheitsgesetz
(NEU: CDU-Arbeitnehmerflügel warnt vor Verschärfung des Gesetzes, SPD-Vize verteidigt Gesetz)
BERLIN (AFP)--Der Streit um das Tarifeinheitsgesetz hält auch nach der Verabschiedung durch den Bundestag an: Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) forderte in der Passauer Neuen Presse Nachbesserungen und sagte, die Union werde "mit der SPD über weitere Schritte sprechen". Der CDU-Arbeitnehmerflügel lehnte hingegen eine Verschärfung des Gesetzes ab. Die Berufsgewerkschaften kündigten an, zügig und mit einzelnen Klagen gegen das Gesetz vorzugehen.
Die Tarifautonomie sei zwar "ein Stück weit gestärkt" worden, sagte Fuchs. Das Gesetz werde "harte Tarifkonflikte, wie wir sie in den letzten Wochen erlebt haben", aber nicht verhindern. Er halte es überdies für zwingend notwendig, dass für strategisch wichtige Unternehmen wie die Bahn eine 48-Stunden-Ankündigungsfrist für Streiks eingeführt werde. Notwendig sei auch ein gesetzlich vorgeschriebener Schlichtungsversuch nach der zweiten Streikrunde. "Wir dürfen nicht zulassen, dass Tarifauseinandersetzungen zu schweren Schäden für den Standort Deutschland führen", betonte der CDU-Politiker.
Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, warnte vor einer Verschärfung des Tarifeinheitsgesetzes. "Wer ständig nach der Einschränkung des Streikrechts ruft, beeinträchtigt die Tarifautonomie", sagte Bäumler am Samstag dem Handelsblatt. "Ohne die Möglichkeit, effektiv zu streiken, verkommen Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmerseite zur kollektiven Bettelei." Die von der Union geforderte gesetzliche Zwangsschlichtung hält Bäumler demnach für verfassungswidrig. Schon das vom Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz greife "indirekt" in das Streikrecht ein, sagte er.
Der stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Ralf Stegner verteidigte das neue Gesetz. "Unser Ziel ist, dass Gewerkschaften sich möglichst einigen", sagte er im Deutschlandfunk. Ein monatelanger Streit zwischen Gewerkschaften nutze den Arbeitnehmern gar nichts. Mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz werde letztlich eine fünf Jahre bestehende Gesetzeslücke geschlossen, nachdem der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippt worden sei. "Es war jahrzehntelang gelebte Praxis, dass es keine konkurrierenden Tarifverträge gibt."
Der Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, sagte der Rheinischen Post, seine Gewerkschaft werde Klage beim Verfassungsgericht einreichen, "sobald die Tarifeinheit im Gesetzblatt steht". Dem WDR sagte er, zunächst einmal müsse abgewartet werden, wie sich der Bundesrat und der Bundespräsident, der das Gesetz auf Verfassungskonformität prüfe, verhalten werden.
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) kündigte eine Klage für Juli an. Der dbb-Vorsitzende Klaus Dauderstädt sagte der Rheinischen Post, er rechne "fest damit, dass eine Vielzahl an Klageschriften" beim Verfassungsgericht eingehen werde. Der dbb werde sich mit anderen Gewerkschaften abstimmen, am Ende werde es aber getrennte Klagen geben. Für die Pilotenvereinigung Cockpit bereitet der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) die Klageschrift vor.
Der Bundestag hatte das Gesetz am Freitag nach monatelangen Debatten beschlossen. Es enthält Regelungen für den Fall, dass konkurrierende Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes einen Tarifvertrag für dieselbe Berufsgruppe durchsetzen wollen: Können sie sich nicht einigen, kommt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern zum Zuge. Die Opposition und einige Gewerkschaften halten das Gesetz für verfassungswidrig.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/kla
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May 23, 2015 14:15 ET (18:15 GMT)- - 02 15 PM EDT 05-23-15
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