26.07.2016 18:47:53
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UPDATE/Gericht verurteilt Fluglotsengewerkschaft zu Schadenersatz
--Streik in 2012 war laut BGA rechtswidrig
--Höhe des Schadenersatzes für Fraport noch unklar
--Airlines gehen leer aus
(NEU: Durchgehend neu mit mehr Hintergrund)
Von Stefan Lange
BERLIN/ERFURT (Dow Jones)--Das Bundesarbeitsgericht hat einen Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) als rechtswidrig eingestuft und dem Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport Schadenersatz in noch unbekannter Höhe zugesprochen. Die Forderung wegen eines Arbeitskampfes im Februar 2012 sei zulässig, erklärte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Zur Begründung hieß es in einer Pressemitteilung weiter, der Streik sei rechtswidrig gewesen. Zur Feststellung der Schadenshöhe sei die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.
An der Schadenersatzklage in Höhe von ursprünglich rund 9 Millionen Euro waren auch die beiden Airlines Lufthansa und Air Berlin beteiligt. Ihre Revision - die Sache war bereits vor dem Landesarbeitsgericht Hessen behandelt worden - hatte laut Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. "Als Drittbetroffene haben sie keinen Schadensersatzanspruch", hieß es dazu.
Teure Streiks Streiks im Flugverkehr sorgen immer wieder für erhebliche finanzielle Schäden. Im April dieses Jahres beispielsweise hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi im Tarifstreit mit Bund und Kommunen gestreikt und damit dafür gesorgt, dass an den Flughäfen München, Düsseldorf, Dortmund, Köln-Bonn und Frankfurt am Main hunderte Flüge ausfielen.
Im November 2015 hatte die Flugbegleitergewerkschaft Ufo mit einem Streik des Kabinenpersonals die Lufthansa in die Bredouille gebracht. Zehntausende Passagiere waren betroffen. Im September 2015 streikten die Lufthansa-Piloten, allein in Frankfurt sank das Passagieraufkommen nach Angaben der Betreibergesellschaft Fraport damals um 1,2 Prozent auf 5,8 Millionen.
Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com
DJG/stl/raz
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July 26, 2016 12:17 ET (16:17 GMT)
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