30.10.2013 14:23:30
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UPDATE: Gericht untersagt der Telekom die Internet-Drosselung
-- Oberlandesgericht Köln untersagt Telekom Drosselung im Breitband-Internet
-- Gericht ist der Ansicht, dass Höchst-Datenmenge nicht nur Power-User betrifft
-- Verbraucherzentrale sieht Gefahr einer digitalen 2-Klassen-Gesellschaft
-- Telekom kann Urteil "nicht nachvollziehen", wird wahrscheinlich in Berufung gehen
(NEU: Argumentation der Verbraucherzentrale, Details)
Von Archibald Preuschat
Die Deutsche Telekom darf ihren Kunden nicht die Geschwindigkeit beim Festnetz-Internet drosseln. Das hat die 26. Zivilkammer der Landgerichts Köln am Mittwoch entschieden und damit einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben.
Mit dem Begriff "Flatrate" verbinde der Durchschnittskunde jedenfalls bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, so die Argumentation des Gerichts, dessen Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig ist.
Die Telekom hatte im April angekündigt, Kunden die hohe Datenmengen herunterladen, ab Verbrauch eines bestimmten Volumens die Geschwindigkeit zu drosseln. Im Gespräch war erst eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 Kilobit pro Sekunde. Dieses Tempo hätte nur noch elementarste Anwendungen im Internet möglich gemacht, etwa das Lesen von E-Mails. Nach heftigen Protesten, in deren Verlauf die Telekom den Spitznamen Drosselkom verpasst bekam, erhöhte das Unternehmen das Mindesttempo auf 2 Megabit pro Sekunde, ein Tempo, das zumindest das Streaming von Filmen in Standard-Qualität ermöglicht.
In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an ein schnelles und kontinuierlich leistungsfähiges Internet - insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehsendungen und Filmen - betreffe auch eine Drosselung auf 2 Megabit pro Sekunde - so die Kammer - ein breites Publikum und nicht nur sogenannte "Power User".
Aktuell drosselt die Telekom noch nicht, kündigt eine solche Maßnahme aber für spätere Jahre an. Darum enthalten Neu-Verträge eine entsprechende Klausel. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom per Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Da der DAX-Konzern aber keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, zogen die Verbraucherschützer vor Gericht.
"Der Internetanschluss gehört mittlerweile zur Lebensgrundlage. Der diskriminierungsfreie Zugang zu allen Diensten und Inhalten des Internets muss für jedermann gleichermaßen garantiert sein", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internet-Seite. "Eine Drosselung führt dazu, dass eine uneingeschränkte Nutzung des Internets nur noch demjenigen möglich ist, der es sich leisten kann, weiteres Datenvolumen zu buchen. Ein Teil der Verbraucher wird dabei ausgegrenzt und eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft befördert."
Die Verbraucherschützer halten ein Höchstvolumen von 75 Gigabyte für zu knapp bemessen: "Wer regelmäßig Internetvideos in HD-Qualität ansieht, Musik oder Radio über das Internet hört, häufig online spielt oder seine Datensicherung über einen Clouddienst erledigt, läuft Gefahr, auf das Tempo 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt zu werden," so die Argumentation der Verbraucherzentrale. Besonders gefährdet seien Familien mit Kindern und Haushalte mit mehreren Personen, da sich hier das genutzte Datenvolumen aller Nutzer addiere, so die Verbraucherzentrale NRW.
75 Gigabyte sind bei den preiswertesten, neuen Telekom-Verträgen die ungedrossellte Höchstmenge an Daten pro Monat. Bei schnelleren Leitungen liegen die Maximal-Volumina aber höher.
Ein Sprecher der Deutschen Telekom bezeichnete das Urteil des Landgerichts Köln in einer ersten Reaktion als "nicht nachvollziehbar", wollte es aber nicht im Detail kommentieren, weil es dem Unternehmen noch nicht vorliege. "Es ist aber wahrscheinlich, dass wir in die Berufung gehen," sagte er dem Wall Street Journal Deutschland.
Nicht nur die Telekom, auch andere Breitband-Internet-Anbieter, etwa 1&1 von United Internet oder Kabel Deutschland drosseln ihren Kunden das Tempo, wenn eine bestimmte Datenmenge verbraucht ist. Lediglich der Kabelnetzbetreiber Unitymedia KabelBW kündigte an, auch in Zukunft nicht drosseln zu wollen. Kabelnetze können deutlich mehr Daten übertragen, weil es im Gegensatz zu den Telekomnetzen kein Nadelöhr zwischen Verteilerkasten und Wohnung gibt, das zumeist noch mit einer Kupferleitung überbrückt werden muss. Hier will die Telekom die Vectoring-Technologie einsetzen, um bei den Übertragungsgeschwindigkeiten gegenüber den Kabelnetzbetreibern aufholen zu können.
Beim mobilen Internet ist es bereits seit längerem üblich, dass Kunden die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt wird, sobald ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht ist.
Kontakt zum Autor: archibald.preuschat@wsj.com
DJG/apr/mgo
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October 30, 2013 08:51 ET (12:51 GMT)
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