26.11.2015 15:10:00
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Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren - BTV wird in Revision gehen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts
Innsbruck, wonach die Verrechnung von Kreditbearbeitungsgebühren
unzulässig ist, hat die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV)
angekündigt, in Revision zu gehen. Damit wird sich der Oberste
Gerichtshof (OGH) mit der Causa befassen müssen. Inhaltlich wollte
die BTV nicht Stellung nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren
handle, hieß es gegenüber der APA.
agr/pro
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