26.11.2015 15:10:00

Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren - BTV wird in Revision gehen

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck, wonach die Verrechnung von Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig ist, hat die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) angekündigt, in Revision zu gehen. Damit wird sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Causa befassen müssen. Inhaltlich wollte die BTV nicht Stellung nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, hieß es gegenüber der APA.

agr/pro

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