27.06.2021 11:04:00
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Umweltverbände: EAG-Entwurf ist nicht naturverträglich
Grundlegende Ökokriterien würden in dem EAG-Entwurf, den die Regierung dem Parlament übermittelt habe, weitestgehend fehlen, kritisierte der Präsident des Umweltdachverbandes, Franz Maier, am Sonntag in einer Aussendung.
Gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen Forum Wissenschaft & Umwelt, Österreichischer Alpenverein, BirdLife Österreich, Naturfreunde Österreich, Naturschutzbund Österreich, Österreichischer Fischereiverband, Umwelt Management Austria und Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine hat der Umweltdachverband Forderungen zum Schutz von Gewässern und gefährdeten Tierarten aufgestellt.
So sollen etwa im EAG bestimmte Ausschlusszonen für den Bau von Wasserkraftwerken vorgesehen werden. "Förderungen darf es künftig nur für die Revitalisierung - sprich: Effizienzsteigerung - bestehender Wasserkraftwerke bei gleichzeitiger Ökologisierung geben", so Maier. "Kraftwerke, deren Realisierung nur mit Hilfe der Ausnahmeregelung des ? 104a WRG möglich wäre, und Kleinwasserkraftwerke bis 1 MW müssen von der Förderung durch das EAG ausgenommen werden."
Außerdem müssten die Ausbauziele für gebäudeintegrierte Photovoltaik erhöht werden, betonte der Vizepräsident des Umweltdachverbandes, Reinhold Christian. "Um weiteren Naturverbrauch zu vermeiden, gilt es, Hemmnisse für PV im Wohnrecht zu beheben sowie gebäudeintegrierte PV im EAG deutlich stärker zu fördern und damit Anreize für die Nutzung bereits verbauter Flächen zu setzen." Bei bodenverbrauchenden Freiflächenanlagen müsste es bei den Förderungen deutlich höhere Abschläge geben als derzeit geplant. PV auf für den Naturschutz wertvollen Flächen müsse ein Tabu sein.
"Darüber hinaus muss im EAG auch für den Ausbau der Windkraft Natur- und Landschaftsverträglichkeit im Sinne der Alpenkonvention gesichert werden", verlangt Liliana Dagostin, ebenfalls Vizepräsidentin des Umweltdachverbandes. "Das bedeutet: Mehr Anreize für die Effizienzsteigerung bestehender Windparks (Repowering) sowie Förderung nur dann, wenn der Landschafts- und Artenschutz (Abstandsregelungen, Freihalten von Zug- und Wanderkorridoren, keine Habitatverluste für prioritär geschützte Arten) berücksichtigt ist." Generell dürfe es keine Förderungen für Projekte geben, die Lebensräume von geschützten Arten gefährden.
(Schluss) ivn/phs
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