Forderungen gedeckt 27.09.2019 15:22:00

Thomas Cook: Nachbesserungsbedarf bei Storno-Regelung - Versicherungssumme deckt wohl Forderungen in Österreich

Thomas Cook: Nachbesserungsbedarf bei Storno-Regelung - Versicherungssumme deckt wohl Forderungen in Österreich

"Leider ist gesetzlich nicht klargestellt, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters zu einem kostenlosem Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Das bedeutet, dass ein gebuchter Thomas Cook-Urlaub nicht kostenlos storniert werden kann", kritisiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner in einer Aussendung.

Eine Insolvenz des Veranstalters müsse künftig immer zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigen, auch wegen der Planungssicherheit für die Urlauber, so der Club.

Er kritisierte heute auch die Informationspolitik von Thomas Cook. "So ist auf der Website des Reiseveranstalters derzeit zu lesen, dass zu Reisen mit Abreisedatum nach dem 4. Oktober noch keine Auskunft gegeben werden kann, ob und wie diese stattfinden. Das ist aus Sicht des Mobilitätsclubs völlig unzumutbar", hält Pronebner fest.

Thomas Cook Austria - Versicherungssumme deckt wohl Forderungen

Die in Konkurs gegangene Thomas Cook Austria AG hat für die Pauschalreisenden eine Versicherung mit einer Gesamtdeckung von 22 Mio. Euro bei Swiss Re Corporate Solutions. Allianz Partners, die Forderungen nach dem Konkurs der Firma abwickelt, schreibt in einer Aussendung am Freitag, dass diese Summe "aller Voraussicht nach ausreichend" sei, um die Ansprüche der betroffenen Reisenden abzudecken.

Der Insolvenzversicherer Swiss Re Corporate Solutions, bei dem Thomas Cook Austria versichert ist, sichere ab sofort die Übernahme der Hotelkosten der Reisenden am Urlaubsziel und die Kosten der Rückreise und stelle eine direkte Abrechnung mit den Fluggesellschaften und Hotels sicher, so die Allianz Partners. Damit können Reisende, die schon unterwegs sind, ihren Aufenthalt wie geplant fortsetzen. Ihre Hotels können Forderungen direkt mit Allianz Partners verrechnen, die Reisenden müssen nichts aus der eigenen Tasche zahlen. Auch die Rückflüge seien dadurch ohne Zusatzkosten gesichert. Allianz Partners habe darüber die Fluglinien und die Reisebüros informiert.

In der kommenden Woche dürfte sich die Situation für alle Kunden von Thomas Cook Austria, die eine Reise nach dem 4. Oktober gebucht aber noch nicht angetreten haben, klären, erwartet Allianz Partners. Bis inklusive 4. Oktober sind bereits alle Reisen abgesagt.

Ansprüche von Pauschalreisenden sind jedenfalls bis 17. November an Allianz Partners zu richten, nicht an den Masseverwalter.

stf/ivn

APA

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Bildquelle: Thomas Cook

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