08.11.2018 12:09:00
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Telekom/Valora - Angeklagter Christgewerkschafter erhält Diversion
Die Höhe der Geldbuße hätte maximal mit 18.000 Euro bemessen werden können, erläuterte Richterin Marion Hohenecker.
Der Staatsanwalt hat sich nicht geäußert. Er kann das Diversions-Angebot noch beeinspruchen, etwa wenn ihm die Höhe der Geldbuße nicht angemessen erscheint. Erst wenn der Staatsanwalt die Diversion nicht beeinsprucht und der Angeklagte alles gezahlt hat wird das Verfahren gegen ihn eingestellt - ohne Urteil. Damit ist er auch nicht vorbestraft.
Der Angeklagte fragte zunächst, ob er auch in Raten zahlen könne. Er wolle auch noch klären, ob er das Geld von der Steuer absetzen könne. An der Ratenzahlung werde es nicht scheitern, so die Richterin. Er nehme die Diversion an, sagte der ehemalige FCG-Funktionär: "Ich werde das Angebot annehmen, auch wenn es für mich sehr hoch ist", sagte er und bedankte sich beim Hinausgehen noch beim Schöffensenat.
Der zweite Angeklagte, der ebenfalls Diversion beantragt hat, muss noch warten: Bei ihm sei der Sachverhalt noch nicht ausreichend geklärt, führte Richterin Marion Hohenecker aus. Beim früheren Public Affairs-Manager der Telekom, der zuvor jahrelang in der ÖVP tätig war, müssten noch Fragen betreffend der Zahlung des Wahlkampfs der damaligen ÖVP-Telekom-Sprecherin Karin Hakl mit Telekom-Geld geklärt werden. Zumindest Hakl müsse noch als Zeugin einvernommen werden. Der Angeklagte muss aber vorerst nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen.
Damit verbleiben nun noch Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und die Ex-Lobbyisten Peter Hochegger sowie Walter Meischberger auf der Anklagebank.
(Schluss) gru/stf/ggr
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