31.07.2014 18:35:58
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SWR: Verwendung der Aufnahmen bei Daimler ist rechtens Gerichtsverfahren über SWR-Reportage zu Werkverträgen
Der SWR ist der Überzeugung, dass die Verwendung dieser Aufnahmen rechtmäßig ist. Diese waren notwendig, um Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufzuzeigen. Der SWR hat sehr sorgfältig den Einsatz der Bildaufnahmen abgewogen und seine journalistische Sorgfaltspflicht sehr ernst genommen. Das weitreichende Echo auf den Film und die damit ausgelöste gesellschaftpolitische Diskussion zeigt, dass ein ganz überragendes Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Unabhängig von dem konkreten Fall ist dieses Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung für den SWR. Unternehmenssprecher Wolfgang Utz: "Es geht für den SWR nicht nur darum zu klären, ob wir bestimmte Aufnahmen wiederholen dürfen oder nicht. Es geht vielmehr um die Abwägung, was höher einzuschätzen ist: Das Hausrecht eines Unternehmens oder die Pressefreiheit. Geklärt werden muss damit auch, was mehr wiegt: Das Fotografier- und Filmverbot innerhalb eines Betriebsgeländes oder das Recht der Öffentlichkeit auf Aufdeckung von gesellschaftlichen Missständen. Oder ganz konkret: Ist das Filmen mit versteckter Kamera in solchen Fällen eine zulässige Rechercheform für Journalisten oder nicht? Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht diese Frage bejahen wird."
OTS: SWR - Südwestrundfunk newsroom: http://www.presseportal.de/pm/7169 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2
Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel.: 0711/929-11030, wolfgang.utz@swr.de
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