21.10.2014 19:22:58

Südwest Presse: Kommentar zur DISKRIMINIERUNG

Ulm (ots) - Wenn jüngere Arbeitnehmer weniger Urlaub bekommen als ältere, ist das keine Diskriminierung. Zumindest keine, die das deutsche Gleichbehandlungsgesetz verbietet. Das Bundesarbeitsgericht hat ein kluges und nachvollziehbares Urteil gesprochen. Denn Ziel des Gesetzes ist Gleichbehandlung und nicht Gleichmacherei. Der Betrieb darf auf die Leistungsfähigkeit seiner Arbeitnehmer Rücksicht nehmen. Zwar ist mancher 60-Jährige fitter als Jüngere, die sich kaum bewegen und wenig für ihre Gesundheit tun. Doch jahrzehntelange körperliche Arbeit hinterlässt ihre Spuren. Diese Entscheidung der obersten Arbeitsrichter lässt allerdings viele Fragen offen. Sie gilt nur für schwere körperliche Arbeit in der Schuhproduktion. Bei Birkenstock bekommen Arbeitnehmer ab 58 Jahren zwei zusätzliche freie Tage. Immerhin haben auch die Jüngeren bei dem Sandalenhersteller 34 Tage Urlaub. Das ist deutlich mehr als im Durchschnitt aller Betriebe. Doch was ist mit Bürojobs? Die sind körperlich sicher nicht so aufreibend. Dafür ist die geistige Belastung umso höher. Ständig neue Technik und das zunehmende Tempo in der Wirtschaft sind genauso Herausforderungen, die belasten und für mehr Erholungsbedarf sorgen als bei Jüngeren. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung ist eine längere Lebensarbeitszeit wichtig für die deutschen Unternehmen. Da muss es ihnen möglich sein, ihre Mitarbeiter zu unterstützen, ob mit Gesundheitskursen oder eben mit mehr Urlaub. Werden Arbeitgeber deswegen vor den Kadi gezogen, erhöht das sicherlich nicht ihre Bereitschaft, Ältere zu beschäftigen, und das ist schlecht.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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