19.12.2013 21:00:01
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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Wulff
Stuttgart (ots) - Das, was der Richter anbietet, genügt Wulff
nicht. Denn ein Freispruch erster Klasse ist die Einstellung des
Verfahrens keineswegs. Es bleibt in solchen Fällen ein, wenn auch
kleiner, Rest - ein Gschmäckle. Die Ehre, auf die er so viel Wert
legt, bekommt Wulff so nicht zurück. Er kann sie vom Gericht gar
nicht bekommen. Denn Wulff hat, auch wenn ihm nichts Strafbares
nachzuweisen ist, Fehler gemacht, die man in den Ämtern, die er
innehatte, nicht machen darf.
Wulff hat für seine Fehler gezahlt. Er hätte einen Anspruch darauf, in Ruhe gelassen zu werden - wenn er es denn wollte. Jetzt könnte er zum Michael Kohlhaas werden. Wulff befindet sich in der Situation vieler kleiner Menschen, die wegen lässlicher Sünden einer eifernden Justiz begegnet sind. Dort ging es manchmal nur um zwei Brötchen. Auch diese Menschen haben Job und guten Ruf verloren - ohne Ehrensold.
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