23.09.2018 21:03:44
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Stuttgarter Zeitung: Hetze im Netz/Das Gesetz gegen Hetze in sozialen Netzwerken hat erhebliche Mängel
Stuttgart (ots) - Viele benehmen sich in der virtuellen Welt, als
sei sie der Wilde Westen. Wer jetzt reflexhaft "Meinungsfreiheit"
ruft, hat das Wesen dieses Grundrechts nicht begriffen. Es begründet
keinen absoluten Anspruch auf Hetze und Häme. Über allem steht die
unantastbare Würde auch derjenigen, über die gelästert wird.
Inflationären Beleidigungen und Volksverhetzungen ist dringend
Einhalt zu gebieten. Das ist nicht nur eine Frage der politischen
Hygiene, sondern auch des Strafrechts. Das Gesetz gegen
Hassbotschaften im Netz bedeutet in dieser Hinsicht einen
Fortschritt. Es hat sich nach einem Jahr jedoch nur als beschränkt
tauglich erwiesen. Es gibt vielerlei Optimierungsbedarf.
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