26.02.2014 19:48:00

Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur gekippten Sperrklausel bei der Europawahl

Stuttgart (ots) - National hält das Gericht eine Sperrklausel bei Wahlen für gerechtfertigt. Weil auf die Funktionsfähigkeit des Parlaments Rücksicht genommen werden müsse. Was nach Ansicht der Richter beim europäischen Gesetzgeber nicht der Fall ist. Die Stimme des Plenums wird in der kommenden Legislaturperiode bei der Wahl des Kommissionspräsidenten und der Formulierung europäischer Gesetze nicht mehr zu umgehen sein. Die Wahl im Mai ist die erste, bei der die großen Fraktionen EU-weit Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten ins Rennen schicken. Das Urteil ist nur eines: kontraproduktiv. Es schwächt das Europaparlament und stärkt die Wahlmüdigkeit der Bürger.

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