02.06.2023 16:45:38
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Streit um U-Ausschuss zu Steueraffäre spitzt sich zu
BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit um einen Untersuchungsausschuss zum Steuerskandal um die Hamburger Warburg Bank droht die Union mit dem Gang vor das Verfassungsgericht. CDU und CSU wollen vor allem die Rolle des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Kanzlers Olaf Scholz (SPD) in dem "Cum-Ex"-Fall klären. Die Sozialdemokraten lehnen weite Teile des vorgelegten Fragenkatalogs jedoch ab, weil sie den Bund nicht für zuständig halten. "Wenn die SPD schon jetzt einen reduzierten Fragenkatalog vorsieht, werden wir in jedem Fall in Karlsruhe klagen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, dem "Spiegel".
Die Union wolle ihren Einsetzungsantrag in der nächsten Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses im Bundestag zur Abstimmung stellen, sagte der Parlamentarier der Deutschen Presse-Agentur. "FDP und Grüne sollten sich gut überlegen, ob sie sich zum Handlanger der SPD machen wollen, die Hintergründe über den Millionen-Betrug zu Lasten des Staates weiter zu verschleiern", warnte er. Das werde die Union nicht akzeptieren. Die Ampel-Regierung wolle die Aufklärung der Steueraffäre behindern. Das deute darauf hin, dass Scholz etwas zu verbergen habe.
Die Union will im Bundestag - ähnlich wie bereits in einem Ausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft - untersuchen, ob es zur Zeit von Scholz als Bürgermeister politische Einflussnahme auf die Steueraffäre um die Warburg-Bank gab. Die Bank war in den "Cum-Ex"-Skandal verstrickt und hatte sich vom Staat Steuern erstatten lassen, die zuvor nie gezahlt worden waren. Die Hamburger Finanzbehörde verzichtete nach Gesprächen von Scholz mit einem Banker zunächst auf Rückforderungen in Millionenhöhe. Nach einem Gerichtsurteil beglich die Bank eigenen Angaben zufolge später alle ausstehenden Beträge. Scholz schließt eine Einflussnahme auf den Steuerfall kategorisch aus.
Die SPD hat im Bundestag vor allem rechtliche Bedenken gegen den Ausschuss vorgebracht. Es sei fragwürdig, ob der Bundestag diese Hamburger Angelegenheit überhaupt untersuchen dürfe. Die Union argumentiert, es gehe um die Durchsetzung von Steuerrecht, also einem Bundesrecht, und um Einnahmen, die fast zur Hälfte dem Bundeshaushalt zugestanden hätten. Theoretisch können die Regierungsfraktionen den Ausschuss noch verhindern - auch wenn er eigentlich als Königsrecht der Opposition gilt./tam/DP/ngu
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