28.12.2013 17:19:30
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Streit über Anrechnung von Arbeitslosigkeit bei Rente mit 63
BERLIN (AFP)--Union und SPD streiten über die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63. Im Werben für den Koalitionsvertrag sei der SPD-Basis die Regelung so verkauft worden, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit "unbegrenzt" berücksichtigt würden, sagte der Chef der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Klaus Barthel, am Wochenende. Unionspolitiker betonten, mehr als die in den Koalitionsverhandlungen besprochenen fünf Jahre Anrechnungszeit werde es nicht geben.
Barthel sagte dem Berliner "Tagesspiegel" vom Samstag, alles andere als eine unbegrenzte Anrechnung würde "nur neue Ungerechtigkeiten schaffen". Die Betroffenen hätten dem Arbeitsmarkt auch als Arbeitslose durchweg zur Verfügung gestanden und dürften "nicht ein zweites Mal bestraft" werden.
Die Union dagegen pocht darauf, nur bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Dies sei "das Maximum", sagte der CDU-Haushälter Norbert Barthle dem "Tagesspiegel". "Mehr wird es nicht geben." Unter den Parteichefs sei immer nur von fünf Jahren Anrechnung die Rede gewesen, sagte auch der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß, der Zeitung.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Max Straubinger, sagte der "Passauer Neuen Presse" vom Samstag: "Eine Ausweitung der Arbeitslosigkeitszeiten bei der Berechnung werden wir strikt ablehnen." Er warnte davor, Menschen mit langer Arbeitslosigkeit frühzeitig in eine abschlagsfreie Mini-Rente zu schicken, "die dann mit Mitteln der Grundsicherung aufgestockt werden muss".
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD dieses Detail offen gelassen. Dort heißt es: "Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen."
SPD-Sprecher Tobias Dünow verwies im "Tagesspiegel" darauf, dass bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs im SPD-geführten Arbeitsministerium für anzurechnende Zeiten von Arbeitslosigkeit "keine Obergrenze vorgesehen" sei. Allerdings sei "bei der bisherigen Kostenschätzung von etwa vier Milliarden Euro im Jahr 2030 eine durchschnittliche Arbeitslosenzeit von fünf Jahren angenommen" worden.
SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte der "Welt am Sonntag", bei der Rente mit 63 gehe es im Kern um nichtakademische Berufe, in denen "die Arbeitsbelastungen in der Regel viel höher und die Renten oftmals nicht sehr groß sind". Gabriel wies Forderungen der Beamten zurück, ebenfalls mit 63 Jahren abschlagsfrei in Ruhestand gehen zu können, wenn sie 45 Dienstjahre absolviert haben. Für Beamte gebe es ein völlig anderes System der Altersversorgung.
Gabriel zeigte sich zugleich überzeugt, dass die Rente mit 63 "sicher nicht" über Steuererhöhungen finanziert werden müsse. Anders verhalte es sich bei der Mütterrente: "Ich bin sicher, dass hier in einigen Jahren eine mindestens 50-prozentige Steuerfinanzierung erfolgen muss, weil sonst die Beiträge zur Rentenversicherung steigen."
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@wsj.com
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December 28, 2013 09:32 ET (14:32 GMT)- - 09 32 AM EST 12-28-13
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