08.01.2013 15:58:30

STICHWORT/ Stichwort: Länderfinanzausgleich

    DÜSSELDORF/BERLIN (dpa-AFX) - Der Finanzausgleich regelt seit Jahrzehnten die Verteilung des Einnahmen zwischen Bund und Ländern. Jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel ist laut Grundgesetz die "Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse". Zunächst werden die Steuereinnahmen verteilt. In der ersten Stufe bekommen die "armen" Länder etwas aus dem Topf mit den Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Hier gleichen starke Länder Einnahmeunterschiede aus. Schließlich beteiligt sich der Bund mit Zuweisungen./sl/DP/jsl

 

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