17.03.2022 19:32:38

STICHWORT 2: Der geplante neue Rahmen für Corona-Schutzregeln

(aktualisiert)

BERLIN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie muss eine neue Rechtsgrundlage für Alltagsauflagen her - denn die bestehende läuft an diesem Samstag ab. Am Freitag soll der Bundestag dazu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschließen, am selben Tag soll sich der Bundesrat abschließend damit befassen. Ein Überblick über die Pläne der Ampel-Koalition, gegen die die Länder bei Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag heftig protestierten:

"Basisschutz":

Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:

- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.

- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.

- Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.

- Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

"Hotspots":

Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können - aber erst dann, wenn das Landesparlament "die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" in einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder - laut Bundesgesundheitsministerium - auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:

- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen - darunter fielen auch Schulen.

- Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

- Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

- Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten.

Übergangsregelung:

Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Zahlreiche Länder wollen diese Frist nutzen./sam/DP/nas

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