08.02.2022 19:50:38

Staatsrechtler: Aussetzung der Teil-Impfpflicht verfassungswidrig

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach der Klarstellung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern kommt scharfe Kritik von Staatsrechtlern. "Ein solches Handeln wäre verfassungswidrig", sagte Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, der "Welt". "Würden die Länder Bundesgesetze je nach ihrer politischen Einschätzung nicht umsetzen, hätten wir praktisch keinen Rechtsstaat mehr."

Der Staatsrechtler Christoph Degenhart hält es für "wohl noch im Rahmen", wenn ein Bundesland seine Gesundheitsämter anweisen sollte, zunächst keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote auszusprechen. Es sei aber "verfassungsrechtlich problematisch", wenn ein Land so eindeutig der Intention eines Bundesgesetzes zuwider handle. "Dies widerspricht dem Grundsatz der Bundestreue."

Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, sieht eine mögliche Verletzung der Bundestreue differenzierter. Wenn die Umsetzung dazu führe, dass sich die Pflegesituation in Bayern deutlich verschlechtere, widerspreche das Gesetz den Interessen des Bundeslandes. "In diesem Fall verletzt der Bund seine Pflicht zur Bundestreue. Der Bund kann nicht pauschal Gesetze durchsetzen, die wichtige Strukturen im Gesundheitswesen der Länder beschädigen."

Söder hatte am Dienstag seine umstrittenen Äußerungen zur Corona-Impfpflicht in Pflege und Gesundheitswesen klargestellt. Bayern stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar, sagte der CSU-Chef. Der Bund müsse "nachbessern und nachlegen", damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei. Bei Kommunen und Einrichtungen gebe es tiefe Besorgnis. Bayern werde deshalb alle Spielräume nutzen, die Umsetzung "vorläufig" auszusetzen./sd/DP/he

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