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03.08.2016 18:57:37

So geht Bürokratieentlastung: Elektronische Abrechnung ohne zusätzliches Papier / bpa zum heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes

Berlin (ots) - Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) sieht nun die vollelektronische Abrechnung in der Pflegeversicherung vor. Dazu soll § 105 SGB XI wie folgt ergänzt werden: "Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer legen bis zum 1. Januar 2018 die Einzelheiten für eine elektronische Datenübertragung aller Angaben und Nachweise fest, die für die Abrechnung pflegerischer Leistungen in der Form elektronischer Dokumente erforderlich sind." In der Begründung dazu heißt es: "Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer zur Vereinbarung eines Verfahrens für eine sichere Übermittlung aller erforderlichen Abrechnungsunterlagen und aller sonstigen erforderlichen Nachweise in der Form elektronischer Dokumente. Dokumente in Papierform sollen hierdurch vollständig abgelöst und eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente vermieden werden."

Dazu erklärt bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: "Das ist ein großartiger Erfolg für die Leistungserbringer, insbesondere in der ambulanten Pflege. Endlich wird die jahrelange Forderung des bpa umgesetzt. Denn die parallele Anforderung von elektronischen Leistungsabrechnungen sowie von papiergestützten Leistungsabrechnungen war doppelter Aufwand, doppelte Arbeit und hat Unmengen an Archivierungskosten verursacht. Künftig wird die elektronische Form ausreichen und das mittlerweile absurde Versenden von Millionen von Belegen endgültig beendet. Das ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt zur Entbürokratisierung. Denn weniger Zeit für Papierkram heißt mehr Zeit für Pflege."

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://www.bmwi.de/BMWi/Redakti on/PDF/Gesetz/gesetzentwurf-buerokratieentlastungsgesetz-ii,property= pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.

OTS: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/17920 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt: Für Rückfragen: Olaf Bentlage, Tel.: 030/30 87 88 60

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