05.06.2013 17:32:57
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Singhammer/Spahn: Nacht- und Notdienste von Apothekern werden künftig besser vergütet
"Mit dem Gesetz für den Apothekennotdienst haben wir heute die Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung mit Medikamenten verbessert. Künftig erhält jede Apotheke, die einen Notdienst erbringt, einen pauschalen Betrag zuzüglich zur heutigen Vergütung für die einzelnen abgegebenen Arzneimittelpackungen. Hierfür stellen wir 120 Millionen Euro bereit. Der neue Notdienstzuschlag trägt wesentlich dazu bei, die Standortnachteile der Apotheken in ländlichen und strukturschwachen Regionen auszugleichen. Wir sichern damit eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung.
Apotheken leisten mit den Nacht- und Notdiensten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr. Landapotheken, die mit häufigeren Nachtdiensten und oft weniger Patienten in den Nachtstunden belastet sind, werden bei einer Pauschalvergütung künftig bessergestellt. Bisher wurden die Nacht- und Notdienste allein aus den 2,50 Euro finanziert, die ein Kunde zusätzlich zum Abgabenpreis zahlen muss, wenn er ein Arzneimittel in dieser Zeit kauft."
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