26.02.2024 22:28:38
|
Schweigegeld-Prozess: Anklage will Trump-Aussagen einschränken
NEW YORK (dpa-AFX) - Bei dem anstehenden Prozess gegen Donald Trump in Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar will die Anklage öffentliche Aussagen des ehemaligen US-Präsidenten beschränken. Das geht aus einem Antrag aus dem Büro des New Yorker Staatsanwaltes Alvin Bragg an das Gericht in Manhattan hervor - das Vorgehen solle Beteiligte des Verfahrens schützen. "Der Angeklagte hat eine langjährige und vielleicht einzigartige Geschichte darin, soziale Medien, Reden, Kundgebungen und andere öffentliche Äußerungen zu nutzen, um Personen anzugreifen, die er als Gegner ansieht", hieß es in dem Schreiben, das am Montag veröffentlicht wurde. Das Gericht sollte Trump deshalb von vorneherein zwingen, von herabsetzenden Aussagen Abstand zu nehmen.
Der 77-Jährige ist in dem Verfahren, das am 25. März starten soll, in 34 Punkten angeklagt: Die Staatsanwaltschaft legt ihm Fälschung von Geschäftsunterlagen zur Last. Er habe damit schädliche Informationen und rechtswidrige Aktivitäten vor und nach der Präsidentenwahl 2016 verbergen wollen, um seine Chancen bei der Abstimmung zu verbessern.
Der Hintergrund des Falls ist vor allem, dass Trump kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten 130 000 US-Dollar Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels hatte zahlen lassen. Sie hatte behauptet, sie habe Sex mit ihm gehabt. Trump bestreitet eine Affäre, nicht aber, dass Geld geflossen ist. Schweigevereinbarungen zwischen zwei Parteien sind nicht illegal. Trump wird aber vorgeworfen, er habe die Zahlungen unrechtmäßig verbucht, auf illegale Weise zu verschleiern versucht und damit andere Gesetzesverstöße vertuschen wollen. Der Ex-Präsident hat auf nicht schuldig plädiert.
Trump hatte bereits bei vergangenen Auftritten vor Gericht Prozessbeteiligte scharf attackiert, so zum Beispiel bei einem kürzlich mit einer Rekordstrafe zu Ende gegangenen Betrugsprozess gegen ihn. Dort hatte der Richter dem Ex-Präsidenten bereits bestimmte Aussagen über Gerichtsangestellte verboten und unter Strafe gestellt./scb/DP/he
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!