17.04.2015 17:24:46
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Schwarz-Rot kommt Startups bei Kleinanlegerschutzgesetz entgegen
Von Christian Grimm
BERLIN (Dow Jones)--Nach massiven Bedenken aus der deutschen Startup-Branche ist die Große Koalition den Firmengründern beim Kleinanlegerschutzgesetz entgegengekommen. Mehrere als kritisch eingestufte Punkte wurden von CDU/CSU und SPD entschärft, wie der für das Gesetz zuständige CDU-Abgeordnete Frank Steffel Dow Jones Newswires bestätigte. Zuerst hatte die Tageszeitung Die Welt darüber berichtet.
Demnach müssen Startups erst ein Wertpapierprospekt erstellen, wenn sie auf Crowdfunding-Plattformen mehr als 2,5 Millionen Euro bei Kleinanlegern einsammeln wollen. Bisher lag die Grenze in den Gesetzentwürfen bei 1 Million Euro. Im Gegenzug soll ein Warnhinweis eingeführt und den Anlegern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt werden. Schon in der nächsten Woche wird der Bundestag über das Kleinanlegerschutzgesetz abstimmen.
Lob für die Koalition kam von den Gründern. "In seiner ursprünglichen Fassung drohte das Kleinanlegerschutzgesetz, diese Finanzierungsquelle wieder auszutrocknen. Wir begrüßen den jetzt gefundenen Kompromiss, weil er einen funktionierenden Rahmen für Crowdinvesting schafft", sagte Florian Nöll, Präsident des Bundesverbands Deutsche Startups dieser Nachrichtenagentur.
Das Kleinanlegerschutzgesetz soll Verbraucher vor riskanten Geldanlagen bewahren. Nach der Pleite des Windparkbetreibers Prokon, in den viele Kleinanleger zur Aufbesserung der Rente investiert hatten, hatte die Thematik an Dringlichkeit gewonnen. Die Gründerszene sah sich durch einige geplante Vorschriften aber in der Finanzierung beeinträchtigt. Sie argumentierte, dass Investitionen in junge Firmen stets riskant seien und nicht zur Altersvorsorge taugten.
Die Koalition hat die Vorbehalte aufgegriffen und reagiert. Es wurde nicht nur der Schwellenwert für die Prospektpflicht erhöht, auch ein bisher geplantes Informationsblatt zu Chancen und Risiken des Investments bleibt den Unternehmen erspart. Die Bestätigung eines elektronischen Warnhinweises reicht aus. Außerdem hat Schwarz-Rot das zunächst vorgesehene Werbeverbot für Investitionen in Gründungen wieder gekippt.
Die Obergrenzen für das individuelle Investment sollen aber bestehen bleiben. Ab 1.000 Euro ist eine Selbstauskunft nötig, dass sich der Anleger diese Summe auch leisten kann. Er muss ein verfügbares Vermögen von 100.000 Euro bestätigen oder versichern, dass er nicht mehr als das Zweifache seines monatlichen Nettoeinkommens aufwendet.
Auch diese Erklärung soll elektronisch möglich sein - entweder per formloser Eingabe oder als Bestätigungsklick. Das Profil bei einer Crowdfunding-Plattform wie Startnext oder Seedmatch reicht nach den Plänen der Mehrheitsfraktionen aus, um die Identität eines Anlegers festzustellen. Für Privatpersonen gilt nach wie vor die Summe von 10.000 Euro als Höchstbetrag, der über Crowdinvestment investiert werden darf. Für andere Unternehmen, die bei einem Startup einstiegen, gilt diese Schwelle nicht.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/chg/hab
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April 17, 2015 10:54 ET (14:54 GMT)
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