28.01.2015 21:42:58

Schwäbische Zeitung: Noch keine Rechtssicherheit

Ravensburg (ots) - Bekomme ich mal die dünnen Haare von Mama oder den dicken Schopf von Papa? Werde ich einmal groß und schlank oder doch eher klein und mollig? Von kleinauf vergleichen sich Kinder mit ihren Eltern, spiegeln sich in ihnen, sehen es mit Freude oder auch mit Schrecken, wenn sie deren Eigenschaften bei sich selbst entdecken. Wer den großen Frust später vermeiden will, sollte es seinem Kind also möglichst früh sagen, wenn sein Papa nicht der leibliche Vater ist. Eltern setzen sich sonst dem Verdacht aus, ihr Kind mit einer Lebenslüge großgezogen zu haben. Ohnehin ist es für die Kleinen leichter, die Realität als Normalität hinzunehmen als für pubertätsgebeutelte Jugendliche. Insofern ist das Urteil des Bundesgerichtshof, das "Spenderkindern" einen grundsätzlichen Anspruch auf den Namen ihres biologischen Vaters einräumt, zu begrüßen.

Allerdings bringt diese Entscheidung nicht die Rechtssicherheit, die allen Beteiligten - Kindern, Eltern, Ärzten und Spendern - zu wünschen wäre. Der Hinweis, dass es bislang keinen Fall gegeben habe, in dem ein Samenspender auf Unterhalt verklagt oder Erbansprüche gegen ihn geltend gemacht wurden, mag ihn vielleicht beruhigen. Doch der Gesetzgeber muss sich dennoch den Vorwurf gefallen lassen, sich zwar um ethische Fragen der künstlichen Befruchtung gekümmert zu haben, aber nicht um alltagsrelevante Folgen. Samenspenden sind längst kein Tabu mehr. Und wer auf die vielfältigen Lebensmodelle heutzutage schaut, sieht die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung.

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