28.01.2015 21:42:58
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Schwäbische Zeitung: Noch keine Rechtssicherheit
Allerdings bringt diese Entscheidung nicht die Rechtssicherheit, die allen Beteiligten - Kindern, Eltern, Ärzten und Spendern - zu wünschen wäre. Der Hinweis, dass es bislang keinen Fall gegeben habe, in dem ein Samenspender auf Unterhalt verklagt oder Erbansprüche gegen ihn geltend gemacht wurden, mag ihn vielleicht beruhigen. Doch der Gesetzgeber muss sich dennoch den Vorwurf gefallen lassen, sich zwar um ethische Fragen der künstlichen Befruchtung gekümmert zu haben, aber nicht um alltagsrelevante Folgen. Samenspenden sind längst kein Tabu mehr. Und wer auf die vielfältigen Lebensmodelle heutzutage schaut, sieht die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung.
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