25.04.2014 20:13:59
|
Schwäbische Zeitung: Kein Gesinnungsstrafrecht - Kommentar
Erstens brächte uns ein solches Gesetz zu nahe an den Rand eines Gesinnungsstrafrechts, das vor allem weltanschauliche Motive bestraft. Solche ausufernde Bestrafung politischer Straftaten ist eher in Autokratien und Diktaturen gang und gäbe.
Zweitens gibt es heute schon laut Strafgesetzbuch die Möglichkeit, bei der Strafzumessung Beweggründe und Gesinnung des Täters zu berücksichtigen. Wer etwa aus ausländerfeindlichen Motiven heraus eine Tat begeht, kann schon heute härter bestraft werden.
Und drittens ist das Merkmal "menschenverachtend" einfach zu schwammig. Darunter fiele dann so gut wie jedes schwerere Verbrechen, denn Mord etwa ist per se menschenverachtend.
Es ist Sache der Richter, Motive zu erforschen und zu bestrafen. Gesinnung unter Strafe zu stellen, ist eines Rechtsstaats unwürdig, und wenn es auf den ersten Blick auch noch so stimmig scheint.
OTS: Schwäbische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/102275 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_102275.rss2
Pressekontakt: Schwäbische Zeitung Redaktion Telefon: 0751/2955 1500 redaktion@schwaebische-zeitung.de
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!