02.06.2015 23:12:37
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Schwäbische Zeitung: Guter Kompromiss - Kommentar zur Erbschaftssteuer
Natürlich ist niemandem geholfen, wenn die Erben von Betrieben Angestellte entlassen, um ihre Erbschaftssteuer zahlen zu können. Aber das Verfassungsgericht hatte gemahnt, dass große Betriebsvermögen gegenüber privaten Erben zu privilegiert behandelt werden. Dem musste Schäuble Rechnung tragen. Das Geld aus der Erbschaftssteuer fließt an die Länder, Schäuble selbst hatte also ohnehin kein Interesse an allzu großer Strenge, wohl aber an einer verfassungsgemäßen Lösung. Die könnte er jetzt gefunden haben. Sie wird dem Grundsatz der Schonung des Mittelstands gerecht, trägt aber Karlsruhes Bedenken, dass der Erhalt der Arbeitsplätze oft gar nicht überprüft wurde, Rechnung.
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