25.08.2015 21:42:39
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Schwäbische Zeitung: "Fürsorgliche Entmündigung" - Leitartikel zum "bekömmlichen" Bier - Prozess
Was diese lapidaren Erkenntnisse mit dem Urteil des Landgerichts Ravensburg zur "Bekömmlichkeit" von Bier zu tun haben? Es gibt einen gemeinsamen Nenner, der da lautet: Die Regelungswut europäischer und deutscher Bürokraten, der Drang, die Bürger zu bevormunden, sie zu ihrem Glück zu zwingen, ist in den vergangenen Jahrzehnten in bedenklichem Maße gestiegen. Mal sind höhere Versicherungsprämien für Risikosportler in der Diskussion, dann taucht wieder die Helmpflicht für Radfahrer aus der Versenkung auf, Warnhinweise auf Zigarettenschachteln sind längst selbstverständlich, und in der Logik solcher Fürsorglichkeit darf Bier selbstverständlich auch nicht mehr mit "bekömmlich" beworben werden.
Wer so argumentiert, läuft Gefahr, als Verharmloser zu gelten. Dabei ist völlig klar: Ohne Gebote und Verbote kann keine Gesellschaft gedeihlich existieren. Und diese Regeln sind nicht statisch zu sehen, sondern sie müssen permanent angepasst, also quasi modernisiert werden. Kein vernünftiger Mensch wird heute noch den Sinn des Sicherheitsgurts im Auto oder die Helmpflicht für Motorradfahrer bezweifeln. Wer bei Trost ist, weiß um die Gefahren von Tabak und Alkohol. Nur: Wenn Bürokraten die feinsten und kleinsten Eventualitäten im Leben ihrer Bürger regeln wollen, dann wird es ungemütlich. Im Fall von Bier heißt das: Ob und in welcher Menge jemand dieses Getränk als bekömmlich empfindet, sollte ihm überlassen bleiben. Glücklicherweise ist diese Eigenverantwortung auch mit dem Urteil des Landgerichts Ravensburg nicht abgeschafft. Aber vielleicht steht ja auf dem Etikett bald zu lesen: "Dieses Getränk kann ab einer Menge von 0,1 Litern schädlich sein."
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