15.01.2014 21:34:59

Schwäbische Zeitung: Eine Ohrfeige - Kommentar

Ravensburg (ots) - Heckler & Koch hat eine juristische Ohrfeige erhalten. Ein Arbeitsgericht meint, dass zwei Angestellte beim illegalen Verkauf von Waffen in mexikanische Krisenprovinzen nicht selbstständig gehandelt haben. Entweder wusste die Firmenleitung Bescheid, oder sie hätte Bescheid wissen können. Vielleicht hat man auch nicht genau hinschauen wollen. Der Geschäftsverlauf legt dies fast nahe. Klar war, dass Gewehre nicht direkt in vier Krisenprovinzen geliefert werden durften - auch nicht an die Polizei. Ebenso klar war jedoch, dass eine Lieferung an die Armee außerhalb der besagten Provinzen kein Problem ist. Aber ein Teil der Waffen landete dennoch in den Krisenzonen. Es gibt offenbar einen Vertragsparagrafen, der dem Militär im Notfall die Weitergabe der Gewehre erlaubt. Sollte Heckler & Koch diese Passage überlesen haben, ist es peinlich. Sollte die Firma den Paragrafen fürs Geschäft missbraucht haben, ist es kriminell.

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