19.12.2017 22:33:56
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Schwäbische Zeitung: Eine Chance für neue Maßstäbe - Kommentar zum Numerus Clausus
Das wird sich auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht ändern, 20 Prozent werden immer noch nach den Bestnoten ausgewählt. Die echte Reform bleibt also aus. Künftig sollen - so will es das Urteil - die Universitäten aber zumindest die eigene Vergabe der Plätze neu regeln. Darin liegt eine Chance für neue Maßstäbe in der Bewertung von Bewerbern. Denn die bisherigen Auswahlverfahren berücksichtigen nicht die sozialen Kompetenzen, die über sehr gute Noten in Französisch und Geschichte hinausgehen. Die für einen Arzt wichtiger sind als 15 Punkte in einer Abiprüfung.
Bei vielen Studiengängen wird schon seit Langem die Eignung der Bewerber überprüft. Sportwissenschaftler müssen den Felgaufschwung beherrschen, Musiker vom Blatt spielen können. Medizinanwärter hingegen müssen bislang, neben den passenden Zensuren, lediglich ihr naturwissenschaftliches Verständnis im Medizinertest nachweisen. Das ist für diesen sensiblen Bereich zu wenig.
Spannend wird die Frage, nach welchen Kriterien die Universitäten künftig ihre Bewerber auswählen werden. Natürlich ist deren Motivation wichtig, aber auch ihre menschliche Eignung. Schließlich geht es in der Praxis nicht nur um richtige Diagnosen und Behandlungen, sondern auch um den verständnisvollen Umgang mit Patienten. In diesem Vertrauensverhältnis wünschen sich viele Kranke sehr viel mehr Fingerspitzengefühl.
Trotz der neu gewonnenen Freiheit beim Zugang zum Medizinstudium müssen Patienten Qualitätseinbußen bei der Behandlung also nicht fürchten. Es geht nicht darum, jenen das Studium zu ermöglichen, die unbedingt Arzt werden möchten, dem Alltag in den Praxen und Kliniken aber nicht gewachsen sind. Es geht darum, das bestmögliche medizinische Personal zu finden.
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