21.08.2013 12:57:32

Schutzschirmverfahren verwehrt Gläubigern Zugriff auf Unternehmen

    BONN (dpa-AFX) - Das hoch verschuldete Bonner Immobilienunternehmen IVG hat Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Über den Antrag befindet das Bonner Amtsgericht. Beim Insolvenz-Schutzschirmverfahren ist das betroffene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, ohne die Geschäfte einem Insolvenzverwalter zu überlassen. Der Vorstand kann das Unternehmen weiter verantwortlich lenken, ihm wird ein vom Gericht bestimmter Sachwalter zur Seite gestellt. Das Verfahren erlaubt eine Sanierung in Eigenregie und kann drei Monate lang aufrechterhalten werden. Wird die Sanierung nicht erreicht, droht die Insolvenz./wae/DP/stb

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