05.06.2013 16:53:58
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Schiewerling: Hochwasser-Hilfen für Hartz-IV-Empfänger nicht anrechnen
"Die Hochwasser-Katastrophe in Ost- und Süddeutschland stellt für alle Opfer eine besondere Härte und Herausforderung dar. Die Hochwasser-Opfer sollen dabei unbürokratische Hilfe seitens des Bundes und der Länder erhalten. Dabei dürfen jedoch gerade für Menschen im Bezug von Sozialleistungen keine besonderen Härten entstehen, wenn sie auf Spenden oder Hilfszahlungen angewiesen sind. Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Zuwendungen im Rahmen der Soforthilfe für Schäden oder Nachteile im Zusammenhang mit dem Jahrhundert-Hochwasser nicht auf SGB-II-Leistungen angerechnet werden.
Normalerweise müssten solche Zuwendungen als besondere Einnahmen für die Bezieher von Hartz IV angerechnet werden. Die Bundesregierung soll für diese Fälle klare, unmissverständliche Ausnahmeregelungen schaffen. Es darf nicht sein, dass Menschen in solch einer schicksalhaften Ausnahmesituation mit den üblichen Maßstäben der Sozialgesetzgebung gemessen werden. Ausnahmesituationen erfordern auch Ausnahmeregeln."
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