06.01.2019 14:21:40

Scheuer plant Sonderverordnung für Hover- und E-Skateboards

BERLIN (dpa-AFX) - Parallel zu Elektro-Tretrollern will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auch die Nutzung von Hoverboards, Skateboards mit Elektromotor und ähnlichen Fahrzeugen regeln. "Wir werden eine Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge machen, die keine Lenkstange oder Haltestange haben", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Offen ist bisher etwa, wo diese Geräte dann fahren dürfen - etwa auf dem Radweg oder Bürgersteig. Die Verordnung soll mit wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet werden. Bisher sind diese Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Wegen verboten.

Für E-Scooter - also Elektroroller mit Lenkstange - hatte Scheuer bereits einen Verordnungsentwurf vorgelegt, zu dem Verbände Stellung nehmen konnten und der gerade abgeschlossen wird. "Die Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange bekommen einen Versicherungsaufkleber. Bisher gab es dafür keine Versicherung", sagte Scheuer. "Sonst wären die Verkehrsteilnehmer ohne Versicherungsschutz unterwegs. Wir wollen neue Mobilitätsformen natürlich ermöglichen mit Vernunft, Schutz und Augenmaß."

Erlaubt werden sollen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Sie müssen auf dem Fahrradweg gefahren werden und dürfen nur auf der Straße unterwegs sein, wenn kein Radweg da ist. Eine Helmpflicht ist nicht geplant. Um einen E-Scooter in der Öffentlichkeit zu fahren, muss man den Plänen zufolge künftig mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein haben. Wer einen anderen Führerschein etwa für Autos hat, muss keine gesonderte Fahrerlaubnis erwerben.

Nächster Schritt für die Verordnung ist die vorgeschriebene Anmeldung bei der EU-Kommission und die Zuleitung an den Bundesrat. Damit kann die Verordnung voraussichtlich noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Die kleineren Geräte ohne Lenkstange sollen über die Ausnahmeverordnung ebenfalls noch im ersten Halbjahr 2019 legal gefahren werden können. Einer solchen Ausnahmeverordnung muss der Bundesrat nicht zustimmen, daher ist das Verfahren relativ schnell.

Mit Blick auf mögliche E-Scooter-Verleihe wie in anderen Städten warnte Scheuer: "In Städten wie Paris oder Madrid, sieht man, was passiert: Ein Miet-Fahrrad muss man richtig hinstellen, die Miet-E-Tretroller werden oftmals dort einfach auf dem Bürgersteig hingeschmissen. Das führt zu echten Auseinandersetzungen mit Fußgängern oder Radlern."

Fußgänger- und Radfahrer-Initiativen warnen schon länger vor drohenden Unfällen, wenn die kleinen Elektrogefährte vermehrt unterwegs sind. Der Fußgänger-Lobbyverband Fuss etwa nannte E-Skateboards kürzlich "Elektro-Raser" und "Knochenbrecher". Der Radfahrer-Verein ADFC sprach vor "chaotischen Zuständen" auf den Radwegen durch die angekündigten E-Tretroller. Radwege sind oft nicht breit genug, um langsamere Fahrzeuge sicher zu überholen./ted/hoe/sam/DP/he

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