12.12.2014 17:10:47
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ROUNDUP: Steuer-Grundfreibetrag muss bis 2016 um fast 300 Euro steigen
BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitnehmer können von 2015 an mit leichten Steuerentlastungen rechnen - unabhängig von den Koalitionsplänen zum Abbau der kalten Progression. Nach einem Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht der Regierung, der am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag, muss der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende in zwei Stufen bis 2016 um insgesamt 298 Euro auf 8652 Euro im Jahr angehoben werden.
Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. Auch die Kinderfreibeträge müssen angehoben werden, was zu einer zusätzlichen Entlastung führt.
Ein höherer Grundfreibetrag mildert zugleich das Problem heimlicher Steuererhöhungen. Die kalte Progression entsteht, wenn Lohnzuwächse nur die Inflationsrate ausgleichen, die Arbeitnehmer aber in einen höheren Einkommensteuertarif rutschen und ihre Kaufkraft so sinkt. Im laufenden Jahr aber gibt es diesen Effekt - den Union und SPD bis 2017 angehen wollen - wegen der niedrigen Teuerung gar nicht, wie es in einem Bericht des Finanzministeriums heißt.
Die Regierung geht laut Entwurf davon aus, dass der Grundfreibetrag im nächsten Jahr für Alleinstehende von derzeit 8354 Euro um 118 auf zunächst 8472 Euro angehoben werden muss. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung um 180 Euro fällig.
Der Kinderfreibetrag, der das sächliche Existenzminimum für Kinder steuerfrei stellt, ist eigentlich schon seit Anfang 2014 um 72 Euro zu niedrig. Er hätte im Laufe dieses Jahres auf 4440 Euro angehoben werden müssen.
Eine rückwirkende Anhebung ist verfassungsrechtlich aber möglich. Laut Entwurf muss der steuerliche Kinderfreibetrag 2015 auf 4512 Euro steigen. Das wären die längst fälligen 72 Euro sowie weitere 72 Euro. 2016 wäre eine weitere Anhebung auf 4608 Euro geboten.
Über die konkrete Höhe der Freibeträge entscheidet der Gesetzgeber. Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 72 Euro müsste das Kindergeld um fast 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen - damit die Einkommen, bei denen beide Instrumente zu einer gleich hohen Entlastung führen, annähernd unverändert bleiben.
Der alle zwei Jahre fällige Existenzminimumbericht der Regierung wird gerade zwischen den Ministerien abgestimmt und sollte eigentlich noch vor Weihnachten ins Kabinett. Das könnte nun auch erst Mitte/Ende Januar passieren.
Grünen-Expertin Lisa Paus nannte es verfassungswidrig, dass der Kinderfreibetrag seit fast zwölf Monaten zu niedrig sei. Die Bundesregierung habe schon 2012 angekündigt, die für 2014 notwendige Erhöhung rechtzeitig auf den Weg zu bringen: "Nun ist klar, dass dieses Versprechen frühestens Anfang 2015 eingelöst wird." Es bleibe zu hoffen, dass nicht weitere zwei Jahre vergehen.
Auch das Kindergeld müsse rückwirkend steigen. Die Anhebung des Kinderfreibetrags erreiche nur etwa ein Fünftel aller Kinder. Eine Anhebung des Kindergeldes sei teuer. Allein für das Jahr 2014 koste ein Plus um monatlich 2 Euro 425 Millionen Euro, für 2015 weitere 850 Millionen. Paus: "Es kann aber nicht sein, dass Schäubles schwarze Null auf Kosten von Familien erkauft wird."/sl/tb/DP/zb

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