10.11.2019 16:47:41

ROUNDUP: Scholz will reinen Männervereinen die Steuervorteile streichen

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz will Vereinen, die heute noch Frauen die Mitgliedschaft verwehren, die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen finanziellen Vorteile streichen. "Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht", sagte der SPD-Politiker der "Bild am Sonntag". "Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen." Von der CSU kam umgehend eine klare Absage.

Der Bundesfinanzminister, der zusammen mit Klara Geywitz für den SPD-Vorsitz kandidiert, kritisierte in der Zeitung: "Es gibt deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen."

Der Verein Deutsches Ehrenamt schreibt im Internet über die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit: "Generell muss die Tür zur Vereinsmitgliedschaft jedem offen stehen, der Mitglied werden will." Das gilt umgekehrt dann auch für reine Frauenvereine.

Für die CSU erklärte Generalsekretär Markus Blume am Sonntag: "Vereine steuerlich zu benachteiligen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsch." Der Deutschen Presse-Agentur sagte er in München weiter: "Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspekten in Gut und Schlecht einzuteilen." Blume fügte hinzu: "Gleichberechtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoß hilft dabei nicht."

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch ein Finanzamt verschafft einem Verein vor allem steuerliche Vorteile. So wird er von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Er muss auch keine Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Kapitalverkehrssteuer zahlen. Diese Befreiung gilt insbesondere für Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erbschaften oder Zuschüsse. Außerdem wird ein gemeinnütziger Verein von bestimmten staatlichen Gebühren und Kosten befreit.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist auch die Voraussetzung dafür, dass der Verein Spenden bestätigen darf, was sich wiederum für die Spender steuermindernd auswirkt.

Paragraf 52 der Abgabenordnung definiert genau, welche Vereinszwecke als gemeinnützig anerkannt sind. Das reicht von der Förderung von Wissenschaft und Forschung über die Unterstützung von Tierschutz und Sport bis zum Engagement für Heimatpflege und Kultur.

Mit dem Thema hatte sich auch schon der Bundesfinanzhof 2017 befasst: Nach seiner Entscheidung war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, teilte das Gericht damals mit. Zudem hieß es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kamen seinerzeit zu dem Ergebnis, diese Entscheidung sei "in ihren tragenden Gründen auf Schützenvereine übertragbar"./sk/had/sku/DP/jha

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