05.06.2013 14:53:31
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ROUNDUP: Kommunale Schwarzarbeit-Fahnder fordern mehr Rechte
Aus Sicht der kommunalen Fahnder sei es nicht hinnehmbar, dass es bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit Behörden erster und zweiter Klasse gebe. Während der Zoll vor allem der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern nachspürt, sind die kommunalen Fahnder für die illegale Gewerbeausübung im Bereich des Handwerks zuständig und dürfen nur in begründeten Verdachtsfällen Betriebe kontrollieren.
Hauptabteilungsleiter Uwe Lorbeer von der Handwerkskammer Chemnitz sprach von monatlich etwa 40 bis 45 Hinweisen und Anzeigen, die bei der Kammer eingingen. "Das ist viel." Betroffen seien vor allem Gewerke auf dem Bau wie Maler, Maurer und Dachdecker, aber auch Friseure, das Gaststättengewerbe, Transport und Logistik sowie die Kraftfahrzeugtechnik. Die Fahnder von den Ordnungsämtern würden von Experten der Handwerkskammern unterstützt. "Es geht um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle und um Verbraucherschutz." Bundesweite Zahlen zur illegalen Gewerbeausübungen wurden nicht genannt.
Ertappten Sündern droht den Angaben zufolge ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro sowie Gewinnabschöpfung. Die Fahnder wollten die illegal arbeitenden Betriebe aber vor allem dazu bringen, ihr Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden, hieß es./rah/DP/hbr
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