07.01.2022 19:41:38
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ROUNDUP: Kahrs war wegen Warburg-Bank bei der Bafin vorstellig
HAMBURG (dpa-AFX) - Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs hat wegen der in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelten und 2016 mit millionenschweren Steuerforderungen konfrontierten Hamburger Warburg-Bank bei der Bafin vorgesprochen. Er habe am 1. September 2016 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angerufen und sich nach der Traditionsbank erkundigt, sagte der als Zeuge geladene frühere Bafin-Präsident Felix Hufeld am Freitag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Ein paar Wochen später habe der frühere Sprecher des Seeheimer Kreises und Haushaltsexperte nochmal angerufen.
Der Untersuchungsausschuss will den Vorwurf einer möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz mit Max Warburg und Christian Olearius in den Jahren 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.
Nach den ersten Treffen hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Scholz hatte die Treffen im Untersuchungsausschuss eingeräumt, aber angegeben, sich an den Inhalt der Gespräche nicht erinnern zu können. Eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren schloss er aber aus.
Der Hamburger SPD-Abgeordnete Kahrs habe wissen wollen, wie es um die Bank stehe, sagte Hufeld, der im vergangenen Jahr auf Drängen des damaligen Bundesfinanzministers Scholz wegen des Wirecard-Skandals seinen Job verloren hat. Er habe ihm wie auch allen anderen Fragestellern gesagt, "dass wir einzelaufsichtliche Maßnahmen nicht kommentieren", sagte Hufeld.
Kahrs habe aber nicht in einer "unziemlichen Form" versucht, an Informationen zu kommen. Eine politische Einflussnahme auf die Bafin "schließe ich aus", betonte der frühere Bafin-Präsident. Außerdem sei es nicht unüblich, dass Abgeordnete, Staatssekretäre oder Minister vorsprächen. Mit Warburg und Olearius habe er dagegen nie geredet. Die Warburg-Bank sei zwar für Hamburg wichtig, aber für die Bafin doch eher klein.
Unter anderem gegen Kahrs laufen inzwischen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf Begünstigung. Kahrs könnte seinen Einfluss zugunsten der Bank geltend gemacht haben. Als sicher gilt, dass er sich mit Olearius getroffen und Gespräche mit Scholz vermittelt hat. 2017 hatte die SPD Hamburg dann nach eigenen Angaben von der Warburg Bank und ihr verbundenen Unternehmen Spenden in Höhe von 45 500 Euro angenommen, 38 000 Euro davon flossen an den SPD-Kreis Hamburg-Mitte des früheren Abgeordneten Kahrs.
Bei "Cum Ex"-Geschäften verschoben Finanzakteure große Aktienpakete mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Dividenden-Stichtag in einem vertrackten System und ließen sich dann Steuern mehrfach erstatten. Lange war unklar, ob das nur dreiste Ausnutzung einer Gesetzeslücke war oder Steuerhinterziehung. Der Bundesgerichtshof sprach im Juli 2021 ein Machtwort und wertete es als Straftat. Schätzungen zufolge verlor der Staat durch "Cum Ex" einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Die Warburg Bank musste inzwischen 176 Millionen Euro an den Fiskus zurückzahlen, geht dagegen aber weiter juristisch vor.
Neben der Zeugenvernehmung und der Anhörung eines Sachverständigen beschloss der Ausschuss einstimmig, von der Staatsanwaltschaft Hamburg die Akten zum eingestellten Vorermittlungsverfahren gegen Scholz unter anderem wegen des Verdachts der Untreue anzufordern. Zuletzt war bekannt geworden, dass Scholz über das mit "Cum-Ex" im Zusammenhang stehende Verfahren offensichtlich informiert gewesen ist, obwohl die Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit erklärt hatte, dass dieser und sein Umfeld nicht unterrichtet worden seien.
Trotzdem hatte sich laut einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion am 17. März 2021 ein Anwalt des damaligen Kanzlerkandidaten Scholz an die Staatsanwaltschaft gewandt und sich als dessen Rechtsvertreter legitimiert. Am 22. April habe er dann einen Schriftsatz geschickt und die sofortige Einstellung des Verfahrens verlangt. Weitere Schriftsätze mit gleichem Begehr folgten am 5. Juli und am 5. August.
Letztlich eingestellt wurden die bereits im Februar 2020 begonnenen Vorermittlungen dann laut Senat am 7. September - drei Wochen vor der Bundestagswahl -, "weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bestanden" - eine Einschätzung, der sich die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Beschwerdeentscheidung vom 29. November angeschlossen habe./klm/DP/he
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