27.08.2014 16:31:47

ROUNDUP: Fahrdienst Uber darf in Hamburg aus formellen Gründen weitermachen

HAMBURG (dpa-AFX) - Der umstrittene Fahrdienst Uber darf in Hamburg vorläufig weiter seine Dienste anbieten. Eine Untersagungsverfügung der Wirtschaftsbehörde gegen Uber sei aus formellen Gründen nicht rechtens, teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am Mittwoch mit. Rechtsgrundlage für die Untersagung seien Vorschriften der Gewerbeordnung, die in Hamburg von den Bezirksämtern überwacht werde. Die angefochtene Verfügung habe aber die Wirtschaftsbehörde als Aufsichtsbehörde für das Verkehrsgewerbe erlassen. Dafür sei sie nicht zuständig.

Ob die Untersagungsverfügung inhaltlich richtig sei, habe das Verwaltungsgericht damit nicht entschieden. Die Internetplattform vermittelt über eine Handy-App (UberPOP) Privatleute als Fahrer und kassiert dafür eine Provision. Außerdem gibt es einen Chauffeur- und Limousinenservice (UberBlack). Die Hamburger Wirtschaftsbehörde wertete das Uber-Angebot als gewerbliche Personenbeförderung, ohne dass die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Auch in Berlin ist das Angebot mittlerweile verboten, Uber will aber während des Tauziehens um diese Entscheidung weitermachen. Andere Städte überlegen noch.

Taxifahrer müssen einen Personenbeförderungsschein und eine Konzession besitzen, eine Gesundheitsprüfung ablegen und ihr Fahrzeug regelmäßig technisch untersuchen lassen. Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und ähnlicher Unternehmen demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln für das Taxi-Gewerbe umgehe.

Uber geht gegen Untersagungen und Verbote jeweils gerichtlich vor. Das Unternehmen aus San Francisco ist der Meinung, dass die rechtlichen Vorschriften für die Personenbeförderung im Zeitalter des Internets veraltet seien und an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden müssten./egi/DP/jha

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