14.03.2013 16:34:35
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ROUNDUP: EU-Bahnen sollen Entschädigung auch bei höherer Gewalt zahlen
Der Generalanwalt Niilo Jääskinen hat sich als Gutachter für eine Entschädigungspflicht der Bahnunternehmen ausgesprochen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. In den meisten Fällen folgen die Richter der Ansicht des Generalanwalts. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Als höhere Gewalt werden auch Streiks angesehen oder ein Verhalten Dritter, das die Bahn nicht verhindern kann.
In dem Verfahren vor dem EU-Gerichtshof geht es um eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Sie schließt eine Entschädigung in Fällen höherer Gewalt aus. Der EU-Generalanwalt argumentiert, dass die EU-Verordnung über Rechte und Pflichten im Eisenbahnverkehr keine Befreiung von Entschädigungsansprüchen vorsehe, wenn die Zugverspätung eine Folge höherer Gewalt ist.
Kommt ein Zug 60 Minuten später an, müssen Bahnunternehmen in der EU gemäß der Verordnung dem Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Dies kann in Form von Gutscheinen oder Geld geschehen. Bei einer Wartezeit von mehr als einer Stunde hat der Bahnkunde Anspruch auf Erfrischungen und bei Bedarf auf ein Hotelzimmer. Fällt die Fahrt ganz aus, muss die Bahn einen anderen Transport organisieren.
Die Deutsche Bahn vertritt die Ansicht, dass für den Eisenbahnverkehr die gleichen Bedingungen gelten sollten wie für andere Verkehrsträger. "Beim Flugverkehr gibt es keinerlei Zweifel, dass höhere Gewalt beispielsweise in Form außergewöhnlicher Witterungsbedingungen als Ausschlussgrund für Entschädigungszahlungen anerkannt wird", sagte ein Sprecher. "Sollte der EuGH der Auffassung des Generalanwalts folgen, würde dies eine Benachteiligung der Eisenbahnen gegenüber anderen Verkehrsträgern in Europa bedeuten."/brd/DP/zb

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