12.05.2009 14:13:00
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ROUNDUP: Entscheidung in erstem Hamburger Lehman-Prozess vertagt
Die von einem 64 Jahre alten früheren Lehrer verklagte Hamburger Sparkasse (Haspa) hatte kurz vor Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist eine neue Stellungnahme eingereicht, die zunächst ausgewertet werden müsse. Das Schreiben enthalte "erhebliche neue Sachvorträge", sagte der Richter. Zudem müsse der Kläger darauf antworten können. Er regte erneut einen Vergleich an. Die Sparkasse solle dem Mann die Hälfte des Schadens und der Gerichtskosten ersetzen, schlug er vor.
GEWINNMARGE VERSCHWIEGEN
Die Haspa hatte dem Kläger im Dezember 2006 Lehman-Zertifikate im Wert von 10.000 Euro verkauft, die nach der spektakulären Pleite der Bank im vergangenen Jahr wertlos geworden waren. Als die Sparkasse eine Entschädigung ablehnte, zog der Mann vor Gericht. Nach Meinung seines Anwalts Ulrich Husack hatte die Haspa bei dem Verkauf ihre Beratungspflicht verletzt - unter anderem, weil sie dem 64-Jährigen eine Gewinnmarge verschwieg, die sie bei der Veräußerung der Papiere kassierte. Zudem habe sie den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass die Zertifikate nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen.
Zum Prozessauftakt im April hatte der Richter betont, er halte die von Klägerseite vorgebrachten Argumente grundsätzlich für plausibel. Allerdings sei es für diese schwer zu beweisen, dass der 64-Jährige den Kauf bei Kenntnis aller Informationen auch tatsächlich abgelehnt hätte. Die Feststellung dieser Kausalität sei aber entscheidend, um erfolgreich Schadenersatz zu verlangen.
Unabhängig von gerichtlichen Auseinandersetzungen entschädigte die Haspa bislang 1:000 von der Lehman-Pleite betroffene Kunden. Die Zahl der Lehman-Geschädigten in Deutschland wird auf 30.000 bis 50.000 geschätzt. Bundesweit bereiten Anwälte hunderte Klagen vor./bro/DP/edh
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