05.11.2015 16:56:41

ROUNDUP/BGH: Unerlaubte Werbung schon Verletzung von Urheberrecht

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ob Möbel, Leuchten oder Gitarrenmusik: Bereits die unerwünschte Werbung dafür kann Urheberrechte verletzen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden hat. Die Richter stärkten damit die Rechte von Urhebern.

Dem Gericht lagen drei Fälle vor. Dabei ging es zum einen es zum Einen um den heimlichen Mitschnitt eines Livekonzerts des italo-amerikanischen Jazz-Gitarristen Al Di Meola. Die entsprechende schwarz gebrannte CD wurde anschließend beim Internethändler jpc angeboten.

In den beiden anderen Fällen ging es um Werbung von italienischen Unternehmen für Kopien von Designermöbeln sowie der sogenannten Wagenfeld-Leuchte (Bauhaus) in Deutschland. Diese sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt. In allen drei Fällen reiche allein die Werbung für die Produkte aus, um die Rechte der Urheber zu verletzen, urteilte der BGH. Und zwar unabhängig davon, ob die Waren letztendlich gekauft worden seien oder nicht./din/DP/edh

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