29.11.2020 16:20:38

ROUNDUP 2: Haftung für Schweizer Firmen bei Verstößen im Ausland gescheiter

(Neu: Schlussergebnis)

BERN (dpa-AFX) - Schweizer Firmen können auch künftig nicht in der Schweiz für Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen im Ausland haftbar gemacht werden. Die Initiatoren dieses Vorschlags scheiterten am Sonntag bei einer Volksabstimmung. Zwar lagen Befürworter bei der "Konzernverantwortungsinitiative" mit 50,7 Prozent der Stimmen hauchdünn vor den Gegnern, wie aus dem Schlussresultat hervorging. Aber Initiativen sind nur erfolgreich, wenn auch die Mehrheit der Kantone zustimmt. Ein Ja gab es aber nur in vier der 26 Kantone.

Die Enttäuschung war groß, weil bei Umfragen im Vorfeld immer eine Mehrheit der Befragten für die Annahme war. Zu dem Befürwortern gehörten unter anderem mehr als 130 kirchliche Organisationen und Hilfswerke, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen. Sie wollten Schweizer Unternehmen eine neue Sorgfaltspflicht auflegen. Wenn sich dort Mängel zeigten, sollten die Firmen vor Schweizer Gerichten für Schäden belangt werden können, die Tochterfirmen oder Zulieferer entlang der Lieferketten verursacht haben.

Wie die Regierung war der Wirtschaftsverband Economiesuisse dagegen. Er hatte die Initiative als "radikal, realitätsfremd und überheblich" verurteilt. Sie setze Schweizer Unternehmen unter Generalverdacht.

Stattdessen tritt nun ein Gesetz in Kraft, das die Regierung bereits durch das Parlament gebracht hat. Firmen müssen über die Aktivitäten ihrer Tochterunternehmen und Geschäftspartner im Ausland wachen, Sorgfalt walten lassen und Bericht erstatten. Sanktionen bei Verstößen sieht dieses Gesetz aber nicht vor. Tochterunternehmen und Zulieferer haften für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht.

Die zweiten Abstimmungsvorlage scheiterte auch: 57,45 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten gegen ein "Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten". Die Befürworter dieser Initiative wollten, dass Nationalbank, Stiftungen und Pensionskassen nicht mehr in Unternehmen investieren dürfen, die mehr als fünf Prozent Umsatz mit der Produktion von Kriegsmaterial machen./oe/DP/mis

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