27.08.2014 17:22:47

ROUNDUP 2: Gesetz für schärfere Regeln bei Selbstanzeige steht

(neu: Reaktion BDI, 6. Absatz)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung treibt die ab 2015 geplanten schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger Steuerbetrüger voran. Das Finanzministerium legte am Mittwoch in Berlin einen Referentenentwurf vor, mit dem die bereits im Mai von Bund und Ländern vereinbarten strengeren Vorgaben umgesetzt werden.

Sie sind ein Grund dafür, dass sich die Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2014 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt hat. Etliche Steuerbetrüger legen ihr ins Ausland geschleustes Schwarzgeld auch deshalb offen, weil immer mehr Staaten Anleger auffordern, reinen Tisch zu machen - und so als Fluchtburg ausfallen. Als weiterer Auslöser wird angenommen, dass Firmeninhaber vor Betriebsübergaben noch für klare Verhältnisse sorgen wollen.

Für geständige Steuerbetrüger wird es ab Januar 2015 deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Zum 1. Januar 2015 sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50 000 auf 25 000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Und die Strafverfolgungsverjährung wird auf zehn Jahre ausgedehnt.

Für Unternehmen soll es Sonderregeln geben. Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU), verwies darauf, dass nicht jeder Buchungsfehler von Firmen als Steuerhinterziehung geahndet werde. Der Entwurf sehe hier die Teilselbstanzeige vor. Für Unternehmen biete sich so die praktische Möglichkeit, unter anderem Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zu korrigieren, ohne dass dies strafrechtliche Folgen auslöse.

Das sieht der Industrieverband BDI anders. Der Entwurf gehe an der Unternehmenspraxis vorbei, meint Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. Er sehe kaum Lösungen für Korrekturmöglichkeiten der Steuererklärung in Unternehmen vor. Korrekturen bei der Unternehmensbesteuerung seien in Abstimmung mit der Finanzverwaltung an der Tagesordnung. Fast jede Korrektur werde automatisch als Selbstanzeige gewertet: "Dadurch werden Unternehmen bereits heute unnötig kriminalisiert."/sl/DP/jha

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!