09.01.2014 19:45:00
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Rheinische Post: Wulff und der Zeuge
Düsseldorf (ots) - Die entscheidende Rechtsfrage im Strafprozess
gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen möglicher
Vorteilsannahme lautet, ob es zwischen Wulff und seinem Freund David
Groenewold rund um den Oktoberfest-Besuch 2008 eine
Unrechtsvereinbarung gegeben hat. Dass dazu Wulffs 2011 in Ungnade
gefallenes Alter ego Olaf Glaeseker etwas zu sagen hätte, ist
grundsätzlich vorstellbar. Die etwas gequält klingende Entscheidung
der Großen Strafkammer, dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Glaeseker
als Zeugen zu vernehmen, zu folgen, ist klug. Welcher Vorsitzende
Richter möchte den Beteiligten schon einen denkbaren Revisionsgrund
auf dem Silbertablett servieren? Ob der Zeuge Glaeseker zur
Wahrheitsfindung Entscheidendes beitragen kann (und will), darf
bezweifelt werden. Zu erwarten ist, dass auch er so wie die anderen
bereits gehörten Zeugen die Nebel um die von der Staatsanwaltschaft
unterstellte Unrechtsvereinbarung (Du gibst mir, damit ich dir gebe),
nicht lichten kann. Der individuelle Schuldnachweis ist kaum zu
führen.
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Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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