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21.05.2017 22:47:56

Rheinische Post: Strafbare Überreaktion Kommentar Von Martin Kessler

Düsseldorf (ots) - Kleinkinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Das weiß jeder Autofahrer und sollte deshalb in Wohngebieten äußerst vorsichtig fahren. Genau das tat offenbar eine Wagenlenkerin und erfasste trotzdem ein auf die Fahrbahn laufendes kleines Mädchen. Gott sei Dank wurde die Fünfjährige nur ganz leicht verletzt. Die Reaktion von Familienangehörigen auf diesen Zwischenfall war indes völlig unangemessen. Nach allem, was bekannt ist, waren die Beleidigungen gegen die Fahrerin und erst recht die brutalen Faustschläge gegen eine Unfallzeugin, die vermitteln wollte, eine unbeherrschte und unentschuldbare Aktion, die jetzt strafrechtliche Konsequenzen haben muss. Selbstjustiz hat in unserem Rechtsstaat nichts verloren. Eine mögliche emotionale Ausnahmesituation ist keine Begründung für solche Taten. Erst recht darf der kulturelle Hintergrund der Täter keine Rolle spielen. Die verständliche Sorge um Kinder entschuldigt weder Beleidigungen noch Körperverletzung - und zwar nirgends auf dieser Erde. Das Gericht muss allein Tat und Täter beurteilen.

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