21.05.2017 22:47:56
|
Rheinische Post: Strafbare Überreaktion Kommentar Von Martin Kessler
Düsseldorf (ots) - Kleinkinder sind im Straßenverkehr besonders
gefährdet. Das weiß jeder Autofahrer und sollte deshalb in
Wohngebieten äußerst vorsichtig fahren. Genau das tat offenbar eine
Wagenlenkerin und erfasste trotzdem ein auf die Fahrbahn laufendes
kleines Mädchen. Gott sei Dank wurde die Fünfjährige nur ganz leicht
verletzt. Die Reaktion von Familienangehörigen auf diesen
Zwischenfall war indes völlig unangemessen. Nach allem, was bekannt
ist, waren die Beleidigungen gegen die Fahrerin und erst recht die
brutalen Faustschläge gegen eine Unfallzeugin, die vermitteln wollte,
eine unbeherrschte und unentschuldbare Aktion, die jetzt
strafrechtliche Konsequenzen haben muss. Selbstjustiz hat in unserem
Rechtsstaat nichts verloren. Eine mögliche emotionale
Ausnahmesituation ist keine Begründung für solche Taten. Erst recht
darf der kulturelle Hintergrund der Täter keine Rolle spielen. Die
verständliche Sorge um Kinder entschuldigt weder Beleidigungen noch
Körperverletzung - und zwar nirgends auf dieser Erde. Das Gericht
muss allein Tat und Täter beurteilen.
OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!