05.06.2013 19:23:59

Rheinische Post: Spitzenbeamte dürfen nicht bummeln = Von Gerhard Voogt

Düsseldorf (ots) - Selbstanzeigen von Steuersündern werden in NRW derzeit offenbar langsamer bearbeitet als sonst. Das hat mit der hohen Fallzahl und mit der Komplexität der Ermittlungen zu tun. Offenbar hapert es aber auch bei der Motivation mancher Aufklärer. Die Spitzenbeamten in den Finanzverwaltungen sind von der Besoldungs-Nullrunde der rot-grünen Landesregierung betroffen und fühlen sich verschaukelt. Als Reaktion erledigen nicht wenige ihren Dienst nach Vorschrift. Folge: Die Aktenberge, die sich auf den Schreibtischen in den Behörden türmen, werden immer höher. Der Ärger der Beamten über den "Wortbruch" der Landesregierung ist nachvollziehbar. Warum sollten sie Überstunden machen, wenn Rot-Grün ihnen trotz Rekordsteuereinnahmen leistungsgerechte Bezüge verweigert? Gegen "Dienst nach Vorschrift" ist nichts einzuwenden. Anders verhält es sich, wenn damit ein Bummelstreik umschrieben wird. Beamte sind als Staatsdiener in vielerlei Hinsicht privilegiert. Sie haben die Pflicht, ihre Arbeit im Rahmen der Dienstzeiten zügig zu erledigen. Wer unzufrieden ist, hat die Gelegenheit, seinen Protest am dafür vorgesehenen Ort zum Ausdruck zu bringen - in der Wahlkabine.

Originaltext: Rheinische Post Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

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