21.11.2017 23:03:56

Rheinische Post: Kommentar / Justiz muss aufpassen = Von Reinhard Kowalewsky

Düsseldorf (ots) - Es scheint angemessen, dass die Ex-Oberbürgermeisterin von Pforzheim und ihre Kämmerin wegen der schiefgelaufenen Millionenspekulationen zu Lasten der Stadt verurteilt wurden. Dies gilt insbesondere, weil die Geschäfte offensichtlich zum Teil auch immer weiter betrieben wurden, um erste Verluste auszugleichen oder zu vertuschen - nach diesem typischen Zockermuster wurden auch schon früher die Metallgesellschaft und viele andere Unternehmen in den Untergang getrieben. Eine Vorlage für Strafverfahren in NRW liefert das Urteil in Baden-Württemberg aber wohl nicht: Es war ja in NRW gerade die staatliche WestLB, die mit Unterstützung kommunaler Verbände fragwürdige Zinsgeschäfte an die Kommunen verkaufte. Wer darauf hereinfiel, war zwar dumm, aber kein Straftäter. Hinzu kommt: Untreue verjährt nach fünf Jahren. Damit steht praktisch fest, dass es wegen der kommunalen Spekulationen in NRW keine Verfahren geben wird. Vielleicht ist das gut so: Denn es ist riskant, Fehler in Großorganisationen zu oft mit dem Strafrecht zu ahnden.

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