18.08.2016 23:07:42
|
Rheinische Post: Kommentar: Doppelmoral im Umgang mit Behinderten
Düsseldorf (ots) - Der Test zur Überprüfung, ob ein Ungeborenes
Down-Syndrom hat, darf nicht zur Kassenleistung werden. Damit würde
der Pränatest zu einer der vielen Routine-Untersuchungen während der
Schwangerschaft. Der Druck auf die werdenden Mütter, gesunde Kinder
zur Welt zu bringen, stiege weiter. Auch Eltern, die heute noch
bereit sind, ein behindertes Kind anzunehmen, sähen sich der
Erwartung ausgesetzt, dies zu verhindern. Dass dieser Test zur
Kassenleistung werden soll, zeigt eine enorm hohe Doppelmoral in
unserer Gesellschaft im Umgang mit Behinderten. Auf der einen Seite
schreiben wir Inklusion groß und geben vor, die Behinderten in die
Mitte der Gesellschaft zu holen. Auf der anderen Seite unternehmen
wir immer mehr, dass sie gar nicht erst zur Welt kommen. Übrigens
sind Menschen mit Down-Syndrom geistig nicht so eingeschränkt, dass
sie nicht verstehen würden, was der massenweise Einsatz solcher Tests
für ihre Existenzberechtigung bedeutet. Der Gemeinsame
Bundesausschuss ist nicht das richtige Gremium, um eine ethisch so
weit reichende Entscheidung zu treffen. Diese Debatte gehört ins
Parlament.
www.rp-online.de
OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!