05.06.2019 21:37:42
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Rheinische Post: Kommentar: Der digitale Lauschangriff
Düsseldorf (ots) - Es ist schon praktisch, wenn man einfach nur
noch rufen muss: "Hey Siri, spiel Piano Man", und schon erklingen die
ersten Klavierakkorde des Lieblingssongs. Doch Siri, Alexa und ihre
Artgenossinnen sind nicht nur aufmerksam, sie haben auch ein verdammt
gutes Gedächtnis. Sie speichern Alltagsgewohnheiten und Zeiten, wann
jemand zu Hause ist. Diese Daten wiederum sammeln die Anbieter der
Geräte und sollen sie künftig den Strafverfolgungsbehörden im
Verdachtsfall zur Verfügung stellen. Das ist der erste Schritt zum
digitalen Lauschangriff. In einem Punkt kann man die Haltung der
Innenminister nachvollziehen: Die Strafverfolgungsbehörden können
nicht in der analogen Welt stecken bleiben, wenn sich Straftäter in
der digitalen Welt bewegen. Aber so wie es beim Abhören und Speichern
von Telefondaten Regeln gibt, muss es diese auch für die Auswertung
digitaler Daten geben. Zugleich muss der Verbraucherschutz
nachgebessert werden. So wie ein Kunde widersprechen kann, dass ein
Telefonat mit einer Hotline aufgezeichnet wird, sollte er auch die
Aufbewahrung seiner Daten internetfähiger Geräte verhindern können.
Ein digitaler Lauschangriff sollte den Behörden wie beim Telefon nur
im begründeten Verdachtsfall gestattet sein. www.rp-online.de
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Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627

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