27.01.2016 22:17:38
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Rheinische Post: ACHTUNG KORREKTUR - Kommentar: Unverständliches Steuerurteil
Die Arbeitswelt hat sich radikal verändert, aber die Welt der Finanzrichter bleibt die ewig gleiche. Immer mehr Arbeitnehmer erledigen Teile ihrer Arbeit vom heimischen Schreibtisch aus. Ein Arbeitsplatz mit festem Büro in einer Firma ist heute oft nicht mehr vorhanden. Doch vor dieser Realität verschließt das oberste Steuergericht lieber die Augen - und verwehrt den Steuerzahlern weiterhin, das häusliche Arbeitszimmer oder die Arbeitsecke daheim teilweise steuerlich geltend zu machen. Dieses Grundsatzurteil mag den Finanzbehörden entgegenkommen, weil es kompliziertere Prüfungen und zusätzliche Bürokratie verhindert. Aus Sicht der Steuerzahler aber ist es nicht verständlich und ungerecht. Es gibt kein wirklich stichhaltiges Argument, Aufwendungen für ein Extrazimmer in der Wohnung nicht von der Steuer absetzen zu können, wenn es zu mindestens 50 Prozent beruflich genutzt wird. Die fiskalischen Verluste eines so lautenden Urteils wären überschaubar gewesen. So aber werden Hunderttausende ungerechterweise zu hoch besteuert. Gerade Selbstständigen und Freiberuflern, die nur geringe Einkünfte haben, erweist der Bundesfinanzhof einen Bärendienst.
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